Überstunden und Gleitzeitregeung durch BV
Hallöchen miteinander, in unserem Unternehmen gibt es zwei Arten von Verträgen. AT-Verträge und Tarifvertrag. Die AT-Verträge beinhalten eine 16 Überstundenklausel die monatlich mit dem Gehalt abgegolten sind. Weiterhin gibt es eine BV für ALLE Mitarbeiter die eine Regelung bezüglich Gleitzeitkonto und Überstunden regelt. Was gilt für die AT-Verträge?. Den AT-Mitarbeitern wird monatlich bis zu maximal 16 Stunden Guthaben vom Gleitzeitkonto abgezogen. Ein Minus bleibt dabei unberücksichtigt und wird nicht ausgeglichen und Übertragen. Wer kann uns weiterhelfen? herzlichen Dank für eine Antwort im Voraus.
mfG
Community-Antworten (3)
19.06.2019 um 15:15 Uhr
Zitat: Wer kann uns weiterhelfen?
Da wird wohl nur ein Anwalt helfen können.
Ohne den genauen Wortlaut der Bv und der Arbeitsverträge und ohne Berücksitung des Tarifvertrages und der Bezüge der At (Prüfung ob die Überhaupt AT MA sind) wird man das kaum klären können. Deine Frage zielt wahrschienlich darauf ab, ob das Günstigkeitsprizip gilt. Das wird man in jedem Einzelfall prüfen müssen.
19.06.2019 um 16:21 Uhr
Wenn in den Arbeitsverträgen von 16 Überstunden die Rede ist, die mit dem Gehalt abgegolten sind, können das m.E. nur Stunden sein, die den max. Gleitzeitrahmen überschreiten. Nur so können die AT-ler auch "Gleiten". Was passiert bei den Tariflern mit diesen Stunden. Oder habt Ihr im Gleitzeitkonto keine Obergrenze? Dann wäre das handwerklich nicht so toll. Vermutlich kann das ein Anwalt besser klären.
19.06.2019 um 18:14 Uhr
Herzlichen Dank schon mal für eure Antworten. Die Tarifler haben eine Obergrenze von 25 Stunden im Monat mit denen Sie Gleiten dürfen. Bei den AT-lern steht keine fester Arbeitsbeginn oder Arbeitsende im Vertrag. Lediglich 40 Stunden Arbeitszeit in der Woche....Meiner Meinung nach sind Überstunden rechtlich was anderes als Gleitzeit und muß eigentlich durch die GF angeordnet werden. Die restliche Arbeitszeit wird über die BV geregelt....Rahmenarbeitszeit, Kernzeit etc. Danke nochmal...
lg, Roseller
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