Erstellt am 11.09.2020 um 19:03 Uhr von celestro
mit dem BR reden und deutlich machen, dass man das für zuviel hält.
Erstellt am 12.09.2020 um 04:34 Uhr von BRHamburg
Opposition bilden. Wie sehen den andere Kollegen dieThematik? Vielleicht lässt sich so viel Druck machen, das der BR die Sache nochmal überdenkt. Überlegt auch was es für Aternativen es geben könnte. Wir haben es z. B. So geregelt das es nur auf freiwilliger Basis möglich ist das ein Mitarbeiter 5 Stunden in der Woche mehr arbeitet. Diese Stunden werden vom BR auch im Nachgang geprüft und genehmigt. Alles darüber hinaus muss vorher genehmigt werden.
Erstellt am 12.09.2020 um 06:32 Uhr von Jojo75
Ich finde es schon sehr bedenklich,das ein Br so einfach Ma rechtlich eingrenzen kann.Meine Meinung ist,das Überstunden immer noch freiwillig gemacht werden dürfen. Hab im letzten Jahr noch nicht Mal 100 Std gemacht....warum will er jetzt 130std freigeben???
Erstellt am 12.09.2020 um 07:51 Uhr von Kratzbürste
Überstunden freiwillig? Na so was. Im übrigen kommt es natürlich ganz stark auf die Regelungen in dieser geplanten BV an.
Nur pauschal in einem gewissen Umfang auf die Mitbestimmung zu verzichten, wäre rechtlich nicht haltbar - aber mit Regeln, die die Interessen der AN definieren und sichern schon.
Erstellt am 12.09.2020 um 08:30 Uhr von Jojo75
Naja,er ist der Meinung daß der AG bis zu 10 Std am Tag freie Hand hat und erst dann die Mitbestimmung wahrnimmt ?
Erstellt am 14.09.2020 um 08:19 Uhr von UdoWoe
Hallo Jojo. So ist das aber nicht. Ich habe in meinem AV eine bestimmte Stundenzahl festgeschrieben, welche ich als Arbeitsleistung dem AG zu Verfügung stellen muß. Alles darüber hinausgehend sind Überstunden. Die müssen beim BR beantragt und genehmigt werden. Mache ich das freiwillig, dann ist dies mein Problem.
Ist den bei den 130 Überstunden überhaupt geregelt wie diese wieder abgebaut und/oder ausbezahlt werden? Unter welchen Vorraussetzungen darf der AG die Überstunden anordnen? Was passiert wenn der AN Nein zu den Überstunden sagt? Was passiert wenn Kollege A immer Überstunden machen muß, Kollege B aber nicht? Stichwort Nasenfaktor.
Ich würde mich nicht so einfach auf eine BV einlassen, wo der AG 130 Stunden im Jahr anordnen kann. Da muss vieles geregelt werden.
Und bis dahin immer schön beantragen und genehmigen lassen....