BV Überstunden
Hallo,
wir (BR) verhandeln grade mit unserem AG eine Betriebsvereinbarung Überstunden.
In unseren Arbeitsverträgen steht "Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten" und auch dem AG ist mittlerweile klar das diese Formulierung nicht korrekt ist. Nun ist unsere Forderung, dass jede über die vertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit (40 Stunden) hinaus geleistete Überstunde dem Zeitkonto gutgeschrieben wird und nach einer Ampelregelung entsprechend abgebummelt werden kann. AG möchte das bis zu 8 Überstunden pro Woche als mit dem Gehalt abgegolten gelten und erst die darüberhinaus gehenden abgebummelt werden können. Das ist für uns natürlich nicht akzeptabel und wir haben unseren Standpunkt auch schon klargemacht und warten nun auf die weitere Reaktion (nächste Woche). Da wir aber nun endlich zu einem Abschluss in unserem Sinne kommen wollen frage ich euch nach Möglichkeiten dem AG diesen Zahn mit den abgegoltenen Überstunden zu ziehen, bzw. oder könnte er sich damit tatsächlich durchsetzen?
Zu unserer sonstigen Situation: wir arbeiten auch an Sonn-und Feiertagen (theoretisch 8h + 1h Pause, zwischen 7-20 Uhr), keine Feiertagszuschläge oder zusätzliches Weihnachts-oder Urlaubsgeld, 25 Tage Urlaub/Jahr. Überstunden sind in der Regel nicht planbar, sondern entstehen krankheits-, projekt- oder notfallbedingt. Einige Kollegen machen mehr Überstunden andere seltener. Das geht in Einzelfällen bis zu 55 Stunden die Woche, allerdings nicht regelmäßig. Unser Gehalt liegt je nach Position zwischen 1800 und 2400€ Brutto (für die Arbeit die wir leisten, aufgrund unserer Qualifikation und für die Verantwortung die wir tragen sind wir komplett unterbezahlt, dafür werden wir mit Spass bezahlt!). Bisher stempeln wir nicht, aber auch dazu haben wir eine BV in Arbeit, die so gut wie abgeschlossen ist (System wird bisher nur von Teilzeitkräften genutzt, ist also bereits vorhanden) und das sollte eigentlich bereits Anfang November starten. An eine Bezahlung der Überstunden ist bei unserem AG nicht zu denken, abbummeln 1:1 ist das Maximum, für uns natürlich das Minimum!
Einen BR gibts seit August11 und seit dem Kämpfen wir an allen Fronten, auch schon sehr erfolgreich. Damit das auch hier so kommt hoffe ich auf eure Hilfe.
Danke schon mal.
Community-Antworten (7)
30.10.2011 um 00:17 Uhr
Wenn er sie nicht doch noch bezahlen will.....sollte er lieber auf eure Forderung eingehen. Auf der anderen Seite bleibt die Frage, was wollen die AN? Wenn ihr jetzt eine BV abschließt, die sagt: 1 zu 1 abfeiern, nehmt ihr den AN die Möglichkeit auf Bezahlung.
30.10.2011 um 05:55 Uhr
warum ist die angesprochene formulierung im AV unwirksam?
^^so wie ich es verstanden habe, weil sich der arbeitnehmer mit vertragsabschluss seinen stundenlohn ausrechnen können muss.
warum will euer AG 8 h/wo unbezahlte Mehrstunden?
^^weil ein gericht argumentierte, dass mit der festgelegten, wöchentlichen höchstarbeitzeit ein AN im grunde davon ausgehen kann, dass er immer 48h arbeitet und sich daher seinen stundenlohn auch trotz dieser formulierung ausrechnen kann.
da hilft wohl am ende nur, mit einer einigungsstelle zu drohen. selbst wenn der unwahrscheinliche fall eintritt und die einigungsstelle am schluss zu dem irren urteil kommt, dass die verlängerung auf 48 wo/h dem arbeitnehmer zuzumuten ist, habt ihr nichts verloren. also auf keinen fall nachgeben!
mfg
30.10.2011 um 07:17 Uhr
AG möchte das bis zu 8 Überstunden pro Woche als mit dem Gehalt abgegolten gelten
ich wage zu bezweifeln, dass ein BR das rechtsgültig regeln kann...
30.10.2011 um 08:59 Uhr
Hier greift der Tarifvorbehalt lt. BetrVG. Der BR kann hier nicht mit BV regeln, dass Mehrarbeit mit dem Gehalt abgegolten ist, auch nicht 8 Std.. Die Formulierung im ArbV ist lt. BAG ungültig. Der Br sollte hier die AN aufklären. Aber die AN müssten leider ihren Lohn einklagen. Wenn sie in der Gewerkschaft sind, könnte diese hier eine Muster-/Sammelklage führen.
30.10.2011 um 09:03 Uhr
Aber die AN müssten leider ihren Lohn einklagen. Wenn man sich die Möglichkeiten einer BV so ansieht, muß das nicht sein ;-)
30.10.2011 um 10:18 Uhr
Betriebsrätin bezieht sich ja auf den Tarifvorbehalt des § 77 Abs 3 BetrVG. Ich sehe das im Grunde auch so. Man kann als BR zwar allmögliche Überstundenvarianten vereinbaren aber nicht das Entgelt dazu, weil dies üblicher Weise durch Tarifvertrag geregelt wird.
In der Tat würde auch ich als BR alle Regelungen in dieser Richting aus einer BV heraushalten. Zahlt der AG nicht bleibt tatsächlich nur der Rechtsweg (wenn man mal von flankierenden Maßnahmen des BR absehen will - wie keine BV zustzimmen keinen Überstunden zustimmen, Öffentlichkeitsarbeit, u.s.w. - was sich gearde anbietet)
30.10.2011 um 19:13 Uhr
Vielen lieben Dank für eure Antworten. Die genannten Urteile sind mir bekannt und auch die Absicht des AG bzgl. der 48h/Woche hinsichtlich Stundenlohn. Da bisher nur wenige Mitarbeiter selbständig ihre Arbeitszeit erfassen, scheint mir ein einklagen ohne schriftliche Dokumentation der genauen Arbeits-und Pausenzeiten schwierig. Allerdings erfasst auch unser AG keinerlei Arbeitszeiten (auch keine Überstunden wozu er ja verpflichtet wäre), ein mögliches Druckmittel? Aber da ja geplant ist ab der kommenden Woche die elektronische Zeiterfassung zu nutzen haben dann zumindest alle für die kommende Zeit alle Nachweise. Tarifvertrag existiert nicht, gewerkschaftlich organisiert sind schon einige der Betroffenen, aber nicht alle.
Wie könnte der Rechtsweg aussehen hinsichtlich des Ergebnisses? Meine bei dieser Klausel "Übesrstunden mit Gehalt abgegolten", muss der AG dann auch erst die Stunden zahlen die über den 48h/Woche liegen?
Einer BV wie vom AG angedacht werden wir natürlich nicht zustimmen. Keinen Überstunden zustimmen ist halt schwierig bei uns, da wie gesagt diese oft situationsbedingt/nicht planbar anfallen. Die AN sind allerdings darüber informiert und einverstanden was der BR fordert und entrüstet was der AG anbietet. Frage ist was wir jetzt daraus machen?
Werde morgen mit der Gewerkschaft dazu beraten, wäre euch aber für weitere Tips und Anregungen dankbar.
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