Erstellt am 20.08.2013 um 11:16 Uhr von Kölner
@Hetti
Ladet Euch Sachverstand dazu. Ein Tag mit allen aus dem Gremium zusammen sitzen, dann eine BV anfertigen, den SV drübersehen lassen und dann erst mit dem AG verhandeln.
Erstellt am 20.08.2013 um 11:19 Uhr von ganther
also ehrlich: bei dieser knappen Angabe von Fakten wird dir wohl kaum jemand konkret helfen können.
Wichtig:
Arbeitszeitgesetz ist zu beachten aber stellt nur einen Mindestschutz für die MA dar. Ihr seid gefragt:
Was wollen die Kollegen
Wie können die Bedürfnisse des AG mit den Wünschen der Kollegen in Einklang gebracht werden
Ist der Wusnch des AG überhaupt so dringend
Gibt es einen angemessenen Ausgleich für die Kollegen
Kann man darüber nicht für Neueinstellungen sorgen? Entfristungen?
Also mir fallen da viele tolle Sachen ein
Erstellt am 20.08.2013 um 12:32 Uhr von gironimo
gelten Tarifverträge? Ist im Betrieb eine Gewerkschaft vertreten?
Dann würde ich diese beratend hinzuziehen. Schließlich stößt man womöglich mit einigen Regelungen in einer BV zu diesem Thema an tarifliche Vorgaben und eventuell auch an den Tarifvorbehalt
Darum auch von mir - etwas mehr Infos wäre nicht schlecht.