Erstellt am 14.03.2016 um 07:48 Uhr von ickederdicke
Dein AG irrt hier, BR (MAndats ) Arbeit geht immer vor "normaler Arbeit und der AG hat dafür freizustellen. Also nix mit "Arbeitszeit "BR Zeit abziehen.
Erstellt am 14.03.2016 um 08:03 Uhr von gironimo
Ich gebe meinen Vorredner recht.
Wieviel Zeit und wann Du für den BR benötigst, richtet sich allein nach der Erfoderlichkeit. Und wenn nun mal Weiterbildung ansteht - steht sie an. Da kann für Teilzeitkräfte auch Mehrarbeit entstehen, weil natürlich die BR-Arbeit auch außerhalb der Teilzeitarbeit anfallen kann.
Also fordere den AG auf, korrekt abzurechnen. Ziehe ggf. einen Fachanwalt (oder die Gewerkschaft) hinzu.