Erstellt am 21.06.2006 um 17:42 Uhr von Lotte
Nun mal langsam.
also erstmal habt ihr Teilfreistellungen beschlossen und dann habt Ihr im Wahlverfahren (entweder Mehrheitswahl oder Verhältniswahl, je nach Anzahl der Wahlvorschlagslisten) die Personen gewählt, die diese Freistellungen besetzen sollen?
Erstellt am 21.06.2006 um 19:18 Uhr von Fayence
Wer Mitglied in einem solchen Gremium ist, braucht wohl keine Feinde mehr!
Und Lena20,
gehörst Du zu der 4er Fraktion? Oder warum stellst Du eine solche Frage?
Erstellt am 21.06.2006 um 19:42 Uhr von Kölner
@Fayence
Hast Du kombiniert oder geforscht oder beides, dass Du wieder mal mehr Infos zu haben scheinst?
Erstellt am 21.06.2006 um 20:50 Uhr von Lena20
@Lotte
Ja, haben wir.
@Fayence
Nein, ich gehöre zu der 5er Fraktion, war aber auch nicht da.
Wir haben 3 neue BR-Mitglieder die verständlicherweise noch sehr unsicher sind,
ihnen wurde gesagt dass sie nur beschließen dürfen ob die Freistellung in Anspruch genommen wird oder nicht, über Art und Umfang der Freistellung hätten sie nicht zu beschließen.
Nachdem ich wieder da war haben sie mir alles erzählt und gefragt was richtig ist.
Ich bin mir aber auch nicht so sicher.
Erstellt am 21.06.2006 um 20:57 Uhr von Lotte
Wieso kann er dann jetzt noch die Vollfreistellung beantragen? Erstmal müssten die Teilfreistellungen doch wieder abgewählt werden (in Mehrheits- oder Verhältniswahl, je nachdem wie Ihr gewählt habt) bevor Ihr einen neuen Beschluss über neue Freistellungen fassen könntet?
Das kann doch nicht wirklich jemand wollen????
Erstellt am 21.06.2006 um 21:23 Uhr von Fayence
@ Lena20
Allein über einen solchen erneuten Beschluss in Abwesenheit eines Betroffenen nachzudenken, finde ich unglaublich!
Und um eine solche Vorgehensweise abzulehnen, muss ich nicht die xte Amtsperiode im BR sein!
Erstellt am 21.06.2006 um 21:29 Uhr von Lotte
@Lena20
Worüber bist Du Dir nicht sicher?
@Fayence
leider sitzen in den BR nicht nur die Guten, aber das, was hier geschildert wird ist wirklich oberfies.
Erstellt am 21.06.2006 um 21:46 Uhr von Nenyah
@ Lena, Lotte und Fayence
... da müßtet Ihr erst einmal unseren BR erleben...!!!
... aber ist es nicht auch so, das die Freistellungen nur mit 3/4 Mehrheit wieder abgewählt werden können, also das erschwert es doch dann umso mehr, oder?
Erstellt am 21.06.2006 um 22:02 Uhr von lena20
@Lotte
Ich bin mir nicht sicher ob so ein Beschluß gültig ist, er wurde ja unter falschen Voraussetzungen getroffen (die falsche Info an die neuen Kollegen). Außerdem wurde der
einen Kollegin ein paar Tage später vom Vorsitzenden gesagt, es wäre ja nur für die Zeit in der
der Stellvertreter in Urlaub ist.
Wie sollen wir in so einem Gremium gute BR-Arbeit leisten?
Wir werden schon von Mitarbeitern gefragt was bei uns los ist, vermutlich plaudert eine
gewisse Person außerhalb des BR-Büros ziemlich viel aus.
In der nächsten Sitzung wollen wir mit einer Aussprache versuchen die Wogen einigermassen zu glätten, ob uns das gelingt ist fraglich.
Erstellt am 21.06.2006 um 22:17 Uhr von Fayence
@ Lena20
Ich denke, Ihr habt mit 5 zu 4 Stimmen die Teilfreistellungen beschlossen. Und jetzt liest sich das Ganze so, als ob bereits ein erneuter Beschluss über eine Vollfreistellung gefasst wurde. Was denn nu?
Erstellt am 21.06.2006 um 22:58 Uhr von lena20
@Fayence
Ja, wir haben mit 5 zu 4 Stimmen die Teilfreistellung vor ca. 2 Monaten beschlossen aber nachdem der Stellvertreter in Urlaub gegangen ist (ich war auch nicht da) hat der Vorsitzende die Vollfreistellung beantragt und es wurde ein erneuter Beschluss gefasst. Wir sind im Zweifel ob dieser Beschluss rechtlich wirksam ist. Es wurden Ersatzmitglieder eingeladen von denen eines früher gehen mußte und danach wurde erst über die Freistellung gesprochen. Irgendwie ist die ganze Sache ziemlich verfahren.
Hoffentlich bekommen wir Ruhe in das Gremium damit wir uns den eigentlichen Aufgaben eines BR's widmen können.
Erstellt am 21.06.2006 um 23:26 Uhr von Fayence
Was sagt eigentlich Euer AG zu solch wankelmütigen Freistellungsbeschlüssen?
Erstellt am 22.06.2006 um 06:10 Uhr von lena20
Angeblich soll er die Freistellungen nicht gut finden aber dann muß doch der AG dagegen klagen. Obwohl unser Chef mal gesagt hat dass es ihm egal ist wann wir unsere BR-Arbeit machen.