Ich habe nach den letzten Wahlen mehrere Aufgaben auch in übergeordneten BR Gremien (Europäischer BR, Konzern BR) übernommen und damit eingehend einen spürbar größeren Zeitbedarf für meine BR Tätigkeit. Mein Betrieb hat weniger als 200 MA und ich damit auch keinen Anspruch auf eine 100% Freistellung. Ich bin Vorsitzender in 3. Amtszeit.
Bisher habe ich mich immer zwischen BR Tätigkeit und Projektarbeiten aufgeteilt und dort allerdings auch völlige Freiheit des AG gehabt. Der BR Anteil betrug bisher je nach aktuelllem Aufkommen zwischen 20 und 40% meiner Arbeitszeit, bei BR Schulungen oder Dienstreisen auch mal bis zu 60%. Durch die dazugekommenen Aufgaben rechne ich bereits mit einer Grundlast von 40-50%, monatsweise können das sicherlich jetzt auch bis zu 80% werden. Das dürfte der AG auch eventuell nicht mehr ganz kampflos akzeptieren. Auch wenn das natürlich sinnlos ist, da von mir begründbar.
Ich hatte mir jetzt überlegt, ob ich mit meinem AG eine Teilfreistellung für die Grundlast vereinbaren soll, damit dieser auch eine bessere Planbarkeit für seine Kapazitätsplanung hat. Gibt es eine solche Teilfreistellung überhaupt? Oder gibt nur die Unterscheidung zwischen "muss für seine BR Tätigkeit freigestellt werden" und einer 100% Freistellung ab 200 MA?