Hallo, ich habe mal wieder eine Frage. Wir sind jetzt ein 9-er Gremium und haben das Anrecht nach BetrVG auf eine Vollfreistellung. Dürfen wir auch nur eine Teilfreistellung machen? Als Kandidat haben wir nur ein BR-Mitglied, welches auch teilzeitbeschäftigt ist.
Grüße Sheila
Hallo sheila,
klar dürft Ihr. Ein anderes BRM könnte auch den Rest der Freistellung übernehmen und seine Regeltätigkeit stundenreduziert fortsetzen.
LG Lotte