Erstellt am 15.04.2010 um 19:57 Uhr von Hannelore
BodoB
1. wenn feste Zeiten der Freistellung vereinbart werden, muss man sich nicht abmelden, da bekannt. Sonst hat der AG recht, toller, rücksichtsvoller AG
2. AG hat Recht, toller, rücksichtsvoller AG.
3. kommt darauf an wie dei Freistellung geregelt ist, sonst nur im Rahmen und zu den Regeln wie nicht freigestellte BR
Erstellt am 15.04.2010 um 20:06 Uhr von BodoB
Gibt es dazu ein Gerichtsurteil oder sowas in der Art ?
Unser AG ist echt toll, da gebe ich dir recht!
Also heißt das, das wir unsere Arbeit nicht frei einteilen können?
BodoB
Erstellt am 15.04.2010 um 23:09 Uhr von nicoline
BodoB,
ich würde Euch empfehlen, mit dem AG zu vereinbaren, bzw bekannt zu geben und festzulegen, in welcher Zeit Ihre eure nach § 38 geregelten Teilfreistellungen wahrnehmen wollt. Entweder an xxx Tagen pro Woche oder xxx Stunden pro Tag, dafür müßt ihr Euch dann nicht mehr abmelden.Wenn Ihr Euren AG so toll findet, wird es Euch ja auch sicher nicht schwer fallen, ihm dadurch eine bessere Planung zu ermöglichen.
Ist darüber hinaus eine sogenannte "faktische Freistellung" nach § 37 während Eurer normalen Arbeitszeit erforderlich, müßt Ihr Euch weiterhin abmelden.
Die Dokumentation der Arbeitszeit sollte unbedingt unterschiedlich gekennzeichnet sein, da durch BR Arbeit keine Überstunden entstehen können, durch die "normale Arbeit" hingegen sehr wohl und deshalb muss man das trennen.
Und was die BR Arbeit am PC und den extra Rechner angeht, solltet Ihr Euch vielleicht mal belesen, z.B. mit diesem Buch oder natürlich auch mit einem anderen Eurer Wahl.
Haverkamp
Der sichere Betriebsrats-PC
Tipps und Arbeitshilfen nach dem neuen Datenschutzrecht
Erstellt am 16.04.2010 um 07:26 Uhr von BodoB
Hallo Nicoline,
also muss der AG wissen, wann wir BR oder wann wir ein normaler Arbeitnehmer sind? D.h. ich kann es über einen Plan offen legen, damit wir uns nicht ab- und wieder anmelden müssen? Ich habe eine entsprechende Rechtsprechung für Teilfreigestellte BRs nicht gefunden. Habt ihr hier einen Tipp für mich ?
Erstellt am 16.04.2010 um 07:44 Uhr von nicoline
Hallo BodoB,
*also muss der AG wissen, wann wir BR oder wann wir ein normaler Arbeitnehmer sind?*
ja.
*Habt ihr hier einen Tipp für mich ?*
Die Kommentierung zu den §§ 37 und 38 BetrVG durchlesen und Schulungen machen.