Betriebsrat in Teilfreistellung
Guten Abend zusammen,
müssen sich teilfreigestellte Betriebsräte (2 Personen zu je 50% Freistellung) beim Arbeitgeber ab- und anmelden, wenn sie ihrer Betriebsratsarbeit nachgehen oder können die teilfreigestellten eigenmächtig entscheiden, wann sie welche Arbeiten ausführen ? (sprich ob ich jetzt Betriebsratsarbeiten ausführe oder ob ich jetzt meiner normalen Arbeit nachgehe). Unser Arbeitgeber begründet eine ab- und anmeldund damit, dass er uns, wenn wir gerade in Sachen Betriebsrat unterwegs sind, in unserer Arbeit nicht stören möchte.
Müssen hierzu auch getrennte EDV-Systeme verwndet werden oder kann sowohl die Betriebsratsarbeit als auch die "normale" Arbeit über einen Rechner laufen ? Unser Arbeitgeber hat ausgesagt, dass aus datenschutzrechtlichen Gründen ein Betriebsratsrechner zur Verfügung stehen muss. Wir wollten die BR-Arbeit und unsere normale Arbeit von einem Rechner aus tätigen.
Kann ich als normaler Arbeitnehmer mit einer Teilfreistellung ganztätig das Betriebsratsbüro besetzen?
Vielen Dank für die Antworten!
Community-Antworten (5)
15.04.2010 um 21:57 Uhr
BodoB
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wenn feste Zeiten der Freistellung vereinbart werden, muss man sich nicht abmelden, da bekannt. Sonst hat der AG recht, toller, rücksichtsvoller AG
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AG hat Recht, toller, rücksichtsvoller AG.
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kommt darauf an wie dei Freistellung geregelt ist, sonst nur im Rahmen und zu den Regeln wie nicht freigestellte BR
15.04.2010 um 22:06 Uhr
Gibt es dazu ein Gerichtsurteil oder sowas in der Art ?
Unser AG ist echt toll, da gebe ich dir recht!
Also heißt das, das wir unsere Arbeit nicht frei einteilen können?
BodoB
16.04.2010 um 01:09 Uhr
BodoB, ich würde Euch empfehlen, mit dem AG zu vereinbaren, bzw bekannt zu geben und festzulegen, in welcher Zeit Ihre eure nach § 38 geregelten Teilfreistellungen wahrnehmen wollt. Entweder an xxx Tagen pro Woche oder xxx Stunden pro Tag, dafür müßt ihr Euch dann nicht mehr abmelden.Wenn Ihr Euren AG so toll findet, wird es Euch ja auch sicher nicht schwer fallen, ihm dadurch eine bessere Planung zu ermöglichen. Ist darüber hinaus eine sogenannte "faktische Freistellung" nach § 37 während Eurer normalen Arbeitszeit erforderlich, müßt Ihr Euch weiterhin abmelden. Die Dokumentation der Arbeitszeit sollte unbedingt unterschiedlich gekennzeichnet sein, da durch BR Arbeit keine Überstunden entstehen können, durch die "normale Arbeit" hingegen sehr wohl und deshalb muss man das trennen. Und was die BR Arbeit am PC und den extra Rechner angeht, solltet Ihr Euch vielleicht mal belesen, z.B. mit diesem Buch oder natürlich auch mit einem anderen Eurer Wahl.
Haverkamp Der sichere Betriebsrats-PC Tipps und Arbeitshilfen nach dem neuen Datenschutzrecht
16.04.2010 um 09:26 Uhr
Hallo Nicoline,
also muss der AG wissen, wann wir BR oder wann wir ein normaler Arbeitnehmer sind? D.h. ich kann es über einen Plan offen legen, damit wir uns nicht ab- und wieder anmelden müssen? Ich habe eine entsprechende Rechtsprechung für Teilfreigestellte BRs nicht gefunden. Habt ihr hier einen Tipp für mich ?
16.04.2010 um 09:44 Uhr
Hallo BodoB,
also muss der AG wissen, wann wir BR oder wann wir ein normaler Arbeitnehmer sind? ja.
Habt ihr hier einen Tipp für mich ? Die Kommentierung zu den §§ 37 und 38 BetrVG durchlesen und Schulungen machen.
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