Guten Abend zusammen,

müssen sich teilfreigestellte Betriebsräte (2 Personen zu je 50% Freistellung) beim Arbeitgeber ab- und anmelden, wenn sie ihrer Betriebsratsarbeit nachgehen oder können die teilfreigestellten eigenmächtig entscheiden, wann sie welche Arbeiten ausführen ? (sprich ob ich jetzt Betriebsratsarbeiten ausführe oder ob ich jetzt meiner normalen Arbeit nachgehe). Unser Arbeitgeber begründet eine ab- und anmeldund damit, dass er uns, wenn wir gerade in Sachen Betriebsrat unterwegs sind, in unserer Arbeit nicht stören möchte.

Müssen hierzu auch getrennte EDV-Systeme verwndet werden oder kann sowohl die Betriebsratsarbeit als auch die "normale" Arbeit über einen Rechner laufen ? Unser Arbeitgeber hat ausgesagt, dass aus datenschutzrechtlichen Gründen ein Betriebsratsrechner zur Verfügung stehen muss. Wir wollten die BR-Arbeit und unsere normale Arbeit von einem Rechner aus tätigen.

Kann ich als normaler Arbeitnehmer mit einer Teilfreistellung ganztätig das Betriebsratsbüro besetzen?

Vielen Dank für die Antworten!