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Betriebsrat während Teilfreistellung in Pflegezeit verhindert?

M
MikeO
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

ein BR-Mitglied möchte einen nahen Angehörigen pflegen. Dazu möchte er Pflegezeit nach dem Pflegezeitgesetzt beanspruchen. Er möche nicht ganz, sondern nur teilweise freigestellt werden. Da er berechtigt/verpflichtet ist, die gewünschten Arbeitszeiten anzugeben, hat er sich natürlich dabei an den Anforderungen der Pflege/Pflegeperson orientiert. Unsere Sitzungen finden nun nicht mehr in der Arbeitszeit dieses Kollegen statt.

Frage: Wäre der Kollege i.S. des BetrVG verhindert?

Gruß Mike

85902

Community-Antworten (2)

W
wahlvst

02.10.2010 um 14:52 Uhr

Unsere Sitzungen finden nun nicht mehr in der Arbeitszeit dieses Kollegen statt.

Dafür gibt es den § 37 (3)

oder aber ein BR nimmt Rücksicht auf seinen Koll. und legt die Sitzungen entsprechend.

N
nicoline

02.10.2010 um 14:59 Uhr

MikeO Unsere Sitzungen finden nun nicht mehr in der Arbeitszeit dieses Kollegen statt. Bedeutet das, er ist zum Zeitpunkt der Sitzung gar nicht im Betrieb, sondern pflegt seinen Angehörigen?

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