Betriebsrat während Teilfreistellung in Pflegezeit verhindert?
Hallo,
ein BR-Mitglied möchte einen nahen Angehörigen pflegen. Dazu möchte er Pflegezeit nach dem Pflegezeitgesetzt beanspruchen. Er möche nicht ganz, sondern nur teilweise freigestellt werden. Da er berechtigt/verpflichtet ist, die gewünschten Arbeitszeiten anzugeben, hat er sich natürlich dabei an den Anforderungen der Pflege/Pflegeperson orientiert. Unsere Sitzungen finden nun nicht mehr in der Arbeitszeit dieses Kollegen statt.
Frage: Wäre der Kollege i.S. des BetrVG verhindert?
Gruß Mike
Community-Antworten (2)
02.10.2010 um 14:52 Uhr
Unsere Sitzungen finden nun nicht mehr in der Arbeitszeit dieses Kollegen statt.
Dafür gibt es den § 37 (3)
oder aber ein BR nimmt Rücksicht auf seinen Koll. und legt die Sitzungen entsprechend.
02.10.2010 um 14:59 Uhr
MikeO Unsere Sitzungen finden nun nicht mehr in der Arbeitszeit dieses Kollegen statt. Bedeutet das, er ist zum Zeitpunkt der Sitzung gar nicht im Betrieb, sondern pflegt seinen Angehörigen?
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