ein BR-Mitglied möchte einen nahen Angehörigen pflegen. Dazu möchte er Pflegezeit nach dem Pflegezeitgesetzt beanspruchen. Er möche nicht ganz, sondern nur teilweise freigestellt werden. Da er berechtigt/verpflichtet ist, die gewünschten Arbeitszeiten anzugeben, hat er sich natürlich dabei an den Anforderungen der Pflege/Pflegeperson orientiert.
Unsere Sitzungen finden nun nicht mehr in der Arbeitszeit dieses Kollegen statt.
Frage: Wäre der Kollege i.S. des BetrVG verhindert?
Gruß
Mike
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