Frage zur Versetzung
Hallo zusammen,
folgendes Problem: in unserem Unternehmen sind 3 Führungskräfte (keine lt. Angestellten) freiwillig ausgeschieden. Nun "rücken" 3 Mitarbeiter auf diese Position nach. Allerdings erst nur für 4-6 Monate (je nach Vertrag) kommissarisch - ohne dass sich bis dato die Stellenbezeichnung, das Gehalt oder gar der Arbeitsvertrag ändern.
Zählt diese Zeit schon als Versetzung uns ist mitbestimmungspflichtig? Oder erfolgt die offzielle Anhörung erst danach und vorher reicht eine Information an den BR?
Im schlimmsten Fall bekommt er nach dieser Zeit die Stelle nicht zugesprochen, weil er sich nicht bewehrt hat - dann wäre es ja wieder eine Versetzung..
Ich danke vorab für eure Hilfe
Community-Antworten (3)
10.03.2016 um 16:47 Uhr
schon die vorübergehende Übernahme der Führungsposition stellt eine Versetzung dar, die ja in § 95 Abs.3 BetrVG definiert wird als "Zuweisung eines anderen Arbeitsbereiches", wenn sie entweder mit einer erheblichen Änderung der Umstände verbunden ist oder die Dauer von einem Monat überschreitet. Hier ist beides gegeben, so dass der BR bereits vor dieser kommissarischen Übernahme um Zustimmung gebeten werden muss.
11.03.2016 um 10:04 Uhr
Ich danke :-)
12.03.2016 um 09:08 Uhr
Alles unter 4 wochen kann der AG als kurzfristige verlagerung verkaufen der aber ist mitteilungspflichtig. Ab 4 Wochen ist das versetzung und ist mitbestimmungspflichtig.
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