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Frage zur Versetzung

K
Knuffel
Jan 2018 bearbeitet

Hallo!

Wie ist das bei einer Versetzung, der der AN zugestimmt hat: verliert der AN dann sozusagen alle vorherig erworbenen Ansprüche (meine: ist man dann noch der AN, der 3 Jahre lang im Vertrieb war, oder eher der AN, der zuletzt in die Produktionsvorbereitung gekommen ist.... wenn Personalabbau droht z.B.)?

Wir sind uns im Gremium uneinig

1.12202

Community-Antworten (2)

R
rolfo

15.03.2016 um 15:09 Uhr

Warum die Frage, es zählt immer die Betriebszugehörigkeit

G
gironimo

15.03.2016 um 15:21 Uhr

Bei betriebsbedingten Kündigungen sind bei der Sozialauswahl immer ALLE vergleichbaren AN im Betrieb vergleichend zu betrachten. Nicht nur die, einer Abteilung. Wenn der Kollege von A nach B wechseln konnte, ist dies zumindest ein deutlicher Finderzeit dafür, adss die beiden Abteilungen vergleichbar sind (wahrscheinlich noch mehr).

Darum stellt sich die Frage so nicht, wie Du sie stellst.

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