Erstellt am 08.02.2008 um 23:37 Uhr von Immie
@Der Biber
Wird durch den Entzug dieser Funktion, Kassenaufsicht, auch eine Umgruppierung erforderlich?
Erstellt am 09.02.2008 um 00:47 Uhr von Der alte Heini
Das dürfte eine Versetzung im Sinne des §99 BetrVG sein.
Für den Tatbestand einer Versetzung ist eine Umgruppierung nicht erforderlich. Hier reicht es schon wenn sich die Tätigkeit und/oder die Hierarchie im Unternehmen entsprechend ändert.
Es kann gut sein, das die Kollegin aufgrund der Tatsache, dass sie im BR ist, degradiert wird. Sie sollte sich einen Fachanwalt suchen und die Sache mit Hilfe des Gerichts überprüfen lasse. Unternimmt sie nichts, muss sie eben mit dem Ergebnis leben.
Erstellt am 09.02.2008 um 09:59 Uhr von Immie
@Der alte Heini
Das hat auch keiner behauptet, wenn Teilfunktionen entzogen oder übertragen werden , kann eine erforderliche Umgruppierung ein "Indiz" für eine Versetzung sein.
Erstellt am 09.02.2008 um 10:33 Uhr von pirat
@Der Biber
......wissen ob folgender Vorgang eine Versetzung im Sinne des BetrVG darstellt oder nicht....
Diese Frage beantwortet im Wesentlichen § 95 Abs. 3 BetrVG, der die Versetzung im Sinne des Betriebsverfassungsrechts regelt. Hiernach ist erste Voraussetzung für eine Versetzung nach dem Wortlaut die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs....usw.
hier wirst du fündig.....
http://www.anwalt24.de/profil/598296/oliver_klein/blog/15/928/mitbestimmungspflichtige_versetzung_auch_unter_einem_monat_m
Fachanwalt oder GEW wie @Hein schon...riet!
§§, 78 BetrVG ist auch sehr interessant...
Erstellt am 09.02.2008 um 23:59 Uhr von Akira
Der Biber
Wie ist die Struktur bei Euch im Bereich Kasse.
Kasse -kassieren
Kassenaufsicht - heißt doch überwachen ob richtig kassiert wird, stornos machen bei falschbongen,
was macht denn die Hauptkasse ? kassieren kann ich mir hier nicht vorstellen.
ist die Hauptkasse bei euch nicht das Herz in der Kassenzone ?
Erstellt am 10.02.2008 um 21:31 Uhr von Der Biber
Hallo,
erst mal Dank für eure Antworten.
Ob eine Umgruppierung erfolgt wissen wir (noch) nicht.
An unserer "Hauptkasse" wird auch kassiert, auch die Kassenaufsichten haben eine eigene Kasse, die manchmal (selten) genutzt wird (wenn es richtig brummt halt).
Für die Aushilfskraft ist es doch aber definitiv eine Versetzung der wir widersprechen können, oder? Und welche Frist ist einzuhalten, wir haben noch keine offizielle Info vom AG über die Versetzung?
Der ist sicher (wieder einmal) der Meinung das geht uns nix an.
Erstellt am 11.02.2008 um 14:22 Uhr von Der alte Heini
Biber
Eine Kassenaufsicht an eine Kasse zu versetzen,
auch wenn diese Hauptkasse genannt wird,
dürfte eine Versetzung im klassischen Sinne sein.
Hier ist sicherlich eine Herabstufungen im Verantwortungsbereich
sowie auch in der Hierarchie für die Betroffene zu sehen.
Der Betriebsrats sollte den § 99 BetrVG kennen,
dieser §§ beantwortet deine weiteren Fragen.