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Versetzung oder nicht?

DB
Der Biber
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

ich würde gern von euch wissen ob folgender Vorgang eine Versetzung im Sinne des BetrVG darstellt oder nicht. Der Fall: Kassenaufsicht (zu den Aufgaben gehört auch zeitweise kassieren) wird von der Aufgabe als Kassenaufsicht entbunden und soll nur noch als Kassiererin an der Hauptkasse arbeiten und nur im Notfall (Urlaub, krank etc.) die Aufsicht übernehmen. Die Kollegin ist BR-Mitglied, wir vermuten deshalb!

Eine Aushilfskraft (Kasse 80 Std) wurde an diesen Platz gesetzt und soll dort eingearbeitet werden. Ist dies eine Versetzung im Sinne des Gesetzes oder nicht? Und was uns wichtig dabei ist - können wir dem wiedersprechen?

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Community-Antworten (7)

I
Immie

09.02.2008 um 00:37 Uhr

@Der Biber Wird durch den Entzug dieser Funktion, Kassenaufsicht, auch eine Umgruppierung erforderlich?

DAH
Der alte Heini

09.02.2008 um 01:47 Uhr

Das dürfte eine Versetzung im Sinne des §99 BetrVG sein. Für den Tatbestand einer Versetzung ist eine Umgruppierung nicht erforderlich. Hier reicht es schon wenn sich die Tätigkeit und/oder die Hierarchie im Unternehmen entsprechend ändert. Es kann gut sein, das die Kollegin aufgrund der Tatsache, dass sie im BR ist, degradiert wird. Sie sollte sich einen Fachanwalt suchen und die Sache mit Hilfe des Gerichts überprüfen lasse. Unternimmt sie nichts, muss sie eben mit dem Ergebnis leben.

I
Immie

09.02.2008 um 10:59 Uhr

@Der alte Heini Das hat auch keiner behauptet, wenn Teilfunktionen entzogen oder übertragen werden , kann eine erforderliche Umgruppierung ein "Indiz" für eine Versetzung sein.

P
pirat

09.02.2008 um 11:33 Uhr

@Der Biber ......wissen ob folgender Vorgang eine Versetzung im Sinne des BetrVG darstellt oder nicht.... Diese Frage beantwortet im Wesentlichen § 95 Abs. 3 BetrVG, der die Versetzung im Sinne des Betriebsverfassungsrechts regelt. Hiernach ist erste Voraussetzung für eine Versetzung nach dem Wortlaut die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs....usw.

hier wirst du fündig..... http://www.anwalt24.de/profil/598296/oliver_klein/blog/15/928/mitbestimmungspflichtige_versetzung_auch_unter_einem_monat_m

Fachanwalt oder GEW wie @Hein schon...riet! §§, 78 BetrVG ist auch sehr interessant...

A
Akira

10.02.2008 um 00:59 Uhr

Der Biber Wie ist die Struktur bei Euch im Bereich Kasse. Kasse -kassieren Kassenaufsicht - heißt doch überwachen ob richtig kassiert wird, stornos machen bei falschbongen, was macht denn die Hauptkasse ? kassieren kann ich mir hier nicht vorstellen. ist die Hauptkasse bei euch nicht das Herz in der Kassenzone ?

DB
Der Biber

10.02.2008 um 22:31 Uhr

Hallo, erst mal Dank für eure Antworten. Ob eine Umgruppierung erfolgt wissen wir (noch) nicht. An unserer "Hauptkasse" wird auch kassiert, auch die Kassenaufsichten haben eine eigene Kasse, die manchmal (selten) genutzt wird (wenn es richtig brummt halt).

Für die Aushilfskraft ist es doch aber definitiv eine Versetzung der wir widersprechen können, oder? Und welche Frist ist einzuhalten, wir haben noch keine offizielle Info vom AG über die Versetzung? Der ist sicher (wieder einmal) der Meinung das geht uns nix an.

DAH
Der alte Heini

11.02.2008 um 15:22 Uhr

Biber Eine Kassenaufsicht an eine Kasse zu versetzen, auch wenn diese Hauptkasse genannt wird, dürfte eine Versetzung im klassischen Sinne sein. Hier ist sicherlich eine Herabstufungen im Verantwortungsbereich sowie auch in der Hierarchie für die Betroffene zu sehen.

Der Betriebsrats sollte den § 99 BetrVG kennen, dieser §§ beantwortet deine weiteren Fragen.

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