Erstellt am 07.04.2011 um 14:58 Uhr von KBlitz
Zum einen stellt sich die Frage, was in den Arbeitsverträgen steht und wie weit das Direktionsrecht hier Anwendung findet.
Ansonsten kann ich ein Urteil hier erwähnen, dass sich mit dem Thema Versetzungen beschäftigt hat und deine Meinung teilt.
BAG 1 ABR 5/99 (einfach bei google eingeben dann wird man fündig!)
Erstellt am 07.04.2011 um 15:08 Uhr von nicoline
teeei,
unabhängig davon, ob derTVöD bei Euch gilt (wahrscheinlich eher nicht) stelle ich Dir hier mal die Definitionen zu den von Dir angesprochenen Begriffen ein:
Versetzung:
Versetzung ist die Zuweisung einer auf Dauer bestimmten Beschäftigung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben Arbeitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses.
Abordnung:
Ist die Zuweisung einer vorübergehenden Beschäftigung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben oder eines anderen Arbeitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses.
Zuweisung:
Zuweisung ist - unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses – die vorübergehende Beschäftigung bei einem Dritten im In- oder Ausland, bei dem der allgemeine Teil des TVöD nicht zur Anwendung kommt.
Personalgestellung:
Personalgestellung ist – unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses – die auf Dauer angelegte Beschäftigung bei einem Dritten. Die Modalitäten der Personalgestellung werden zwischen dem Arbeitgeber und dem Dritten vertraglich geregelt.
Und vielleicht hilft das weiter:
http://www.aus-portal.de/rechtsprechung/entscheidungen/ctg1079949788901/1454.html
Link kopieren und einfügen.
Erstellt am 07.04.2011 um 15:21 Uhr von ganther
"....ist es so das immer mehr das nicht wollen"
das ist aber kein Punkt den der BR im Rahmen des Widerspruchs anführen kann. Die Gründe für den BR sind abschließend im § 99 BetrVG genannt
Erstellt am 07.04.2011 um 17:57 Uhr von wölfchen
. . . das oben genannte BAG-Urteil dass Versetzungen in Pflegeheimen mitbestimmungspflichtig sind, ist schon ganz hilfreich, vor allem auch die Begründung, denn es handelt sich hier nicht schlicht um die Zuweisung einer Arbeit an einer anderen Maschine, sondern um völlig neue Menschen, bei denen man sich erst mal mühsam einen neuen Vertrauensstatus erarbeiten muss (oder möchtet Ihr Euch jeden Tag vor jemand anderem entblößen müssen?). Hinzu kommt, dass meist auf jedem Bereich ganz andere Abläufe sind, eben an den Wünschen und Bedürfnissen der Bewohner orientiert. Da hat das BAG mal ganz richtig geurteilt - zwar vermutlich in erster Linie zum Schutz der Bewohner, aber trotzdem richtig . . .