Wir haben seit kurzem ein 'neues' Zeiterfassungssystem (KABA) welches direkt mit VEDA zur Abrechnung verbunden ist. Gern wüsste ich, ob der Arbeitgeber uns Arbeitnehmern ein Arbeitzeitkonto bzw. ein Journal aushändigen muss, auf dem wir ersehen, wann wir gestempelt haben bzw. was manuell nachgepflegt wurde. Derzeit haben wir noch feste Arbeitszeiten und streben im Zuge dieser Neuerung eine Flexibilisierung der Arbeitszeit an.

FRAGE: ,,Wir haben seit kurzem ein "neues" Zeiterfassungssystem (KABA)" habt Ihr keine BV dazu gemacht?
ANTWORT: Nein, wir haben noch keine BV gemacht. Dies wollten wir im Zuge der Flexibilisierung machen.
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FRAGE: das wäre auch meine Frage. In dieser BV wäre z.B. zu regeln, wie die Zeitabrechnungen für die AN aussehen.
>und streben im Zuge dieser Neuerung eine Flexibilisierung der Arbeitszeit an<
Hoffentlich nicht nur zum Abfangen betrieblicher Risiken mit extrem hohen Plus- und Minuszeiten

ANTWORT: Wir ein ganz neues Gremium. Eine erste Schulung BetrVG hatten wir erst jetzt und eine weitere Schulung des BR im April zum Thema Arbeitsrecht ist bereits gebucht.
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Leider stehen wir bis dahin etwas ratlos da. Wir konnten vor Inbetriebnahme des 'neuen' Systems keine BV mehr schließen. Dies wollen wir nach der Schulung gemeinsam mit dem Referenten angehen.