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elektronische Zeiterfassung - Ausdruck Arbeitszeitkonto

S
Schokolade
Jan 2018 bearbeitet

Wir haben seit kurzem ein 'neues' Zeiterfassungssystem (KABA) welches direkt mit VEDA zur Abrechnung verbunden ist. Gern wüsste ich, ob der Arbeitgeber uns Arbeitnehmern ein Arbeitzeitkonto bzw. ein Journal aushändigen muss, auf dem wir ersehen, wann wir gestempelt haben bzw. was manuell nachgepflegt wurde. Derzeit haben wir noch feste Arbeitszeiten und streben im Zuge dieser Neuerung eine Flexibilisierung der Arbeitszeit an.

FRAGE: ,,Wir haben seit kurzem ein "neues" Zeiterfassungssystem (KABA)" habt Ihr keine BV dazu gemacht? ANTWORT: Nein, wir haben noch keine BV gemacht. Dies wollten wir im Zuge der Flexibilisierung machen.


FRAGE: das wäre auch meine Frage. In dieser BV wäre z.B. zu regeln, wie die Zeitabrechnungen für die AN aussehen.

und streben im Zuge dieser Neuerung eine Flexibilisierung der Arbeitszeit an< Hoffentlich nicht nur zum Abfangen betrieblicher Risiken mit extrem hohen Plus- und Minuszeiten

ANTWORT: Wir ein ganz neues Gremium. Eine erste Schulung BetrVG hatten wir erst jetzt und eine weitere Schulung des BR im April zum Thema Arbeitsrecht ist bereits gebucht.


Leider stehen wir bis dahin etwas ratlos da. Wir konnten vor Inbetriebnahme des 'neuen' Systems keine BV mehr schließen. Dies wollen wir nach der Schulung gemeinsam mit dem Referenten angehen.

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Community-Antworten (4)

H
Hartmut

02.03.2016 um 17:31 Uhr

Schokolade, ein Br ist lt. §87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG bei jeder 'technischen Einrichtung' (so der Wortlaut, gemeint ist auch Software) in der Mitbestimmung. Ohne eure Zustimmung darf ein System, das zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle genutzt werden KANN, nicht in Betrieb gehen. Um aber die Zustimmung zu geben, bedarf es einer BV, die den Betrieb des Systems und aller Eventualitäten regelt. Offenbar ist leider das Kind schon im Brunnen (das System ist in Betrieb), richtig? Dann solltet ihr den AG auffordern, das System, für das eine Freigabe des BR nicht vorliegt, aus dem Betrieb zu nehmen, bis eine BV abgeschlossen wurde. Hilfsweise könntet ihr mit dem AG eine Übergangsregelung vereinbaren, in der das System eine Art 'Probebetrieb' fährt, in der rein freiwillig gestempelt werden kann oder auch nicht.

C
Chicago

02.03.2016 um 17:35 Uhr

Hallo, bei uns in der Firma wurde vor einigen Jahren auch ein Zeiterfassungssystem eingeführt. Darüber gibt es bei uns eine BV in der vereinbart ist das wir unsere Stempel Zeiten mit unseren Lohnscheinen als Anhang bekommen. Find ich persönlich ganz gut da hat man selbst einen gewissen Überblick.

P
Pickel

02.03.2016 um 18:29 Uhr

Hartmut, du schreibst Blödsinn.

" Um aber die Zustimmung zu geben, bedarf es einer BV, die den Betrieb des Systems und aller Eventualitäten regelt" dazu nenne mal bitte Fundstelle im BetrVG!

Denn das ist vollkommener Humbug. Wenn der AG mit dem BR das neue System besprochen hat, dem BR die aufkommenden Fragen beantwortet hat und der BR keine Einwände hatte, ist das System in Betrieb. Wenn der BR jetzt merkt, dass er wesentliche Aspekte nicht geregelt hat, hilft § 87 I Nr 6 auch nicht mehr weiter.

G
gironimo

02.03.2016 um 19:59 Uhr

vor Inbetriebnahme des 'neuen' Systems keine BV mehr schließen.<

Dann fordert den AG auf, die Einführung des Systems so lange aufzuschieben, bis eine neue BV abgeschlossen ist. Und dann zieht einen Sachverständigen hinzu (§ 80 Abs. 3 BetrVG).

Falls Ihr tatsächlich schon erklärt habt, dass Ihr mit dem System einverstanden seit, könnt Ihr auch jeder Zeit von Eurem Initiativrecht gebrauch machen und im Nachgang eine BV fordern. IT Einstellungen lassen sich auch im Nachgang noch einfach ändern.

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