Umstieg auf elektronische Zeiterfassung
Hallo, wir haben bislang eine Stempelkartenzeiterfassung im Einsatz und DP per Excel und möchten auf eine elektronische Zeiterfassung mit kombiniertem Dienstplanprogramm umsteigen. muss der Betriebsrat hier seine Zustimmung geben?
Community-Antworten (2)
30.07.2016 um 13:12 Uhr
Nicht nur das.
Der BR ist in der Mitbestimmung und daher solltet Ihr unbedingt eine Betriebsvereinbarung abschließen. Und bevor diese nicht unter Dach und Fach ist, bleibt es bei der alten Zeiterfassung.
Als Anhaltspunkt, was es alles zu regeln gibt, schau doch mal hier:
http://www.boeckler.de/mbf_bvd_gr_zeitwirtschaftssysteme.pdf
Natürlich muss die BV ganz auf Eure Bedürfnisse ausgerichtet sein. Mustervereinbarungen können nur als Anhaltspunkt dienen.
30.07.2016 um 13:14 Uhr
Tach auch timmy,
der BR MUß nicht. Er KANN. Nach §87 Abs.1 Nr.6 BetrVG hat der BR ein Mitbestimmungsrecht. Daß heißt, der AG darf ohne Zustimmung des BR keine Änderungen am bisherigen System vornehmen, ohne das die Zustimmung des BR vorliegt, oder die fehlende Z durch die Einigungsstelle ersetzt wird.
Der AG muß wegen den Details mit Euch in Verhandlungen eintreten.
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