Erstellt am 30.07.2016 um 11:12 Uhr von gironimo
Nicht nur das.
Der BR ist in der Mitbestimmung und daher solltet Ihr unbedingt eine Betriebsvereinbarung abschließen. Und bevor diese nicht unter Dach und Fach ist, bleibt es bei der alten Zeiterfassung.
Als Anhaltspunkt, was es alles zu regeln gibt, schau doch mal hier:
http://www.boeckler.de/mbf_bvd_gr_zeitwirtschaftssysteme.pdf
Natürlich muss die BV ganz auf Eure Bedürfnisse ausgerichtet sein. Mustervereinbarungen können nur als Anhaltspunkt dienen.
Erstellt am 30.07.2016 um 11:14 Uhr von Challenger
Tach auch timmy,
der BR MUß nicht. Er KANN.
Nach §87 Abs.1 Nr.6 BetrVG hat der BR ein Mitbestimmungsrecht. Daß heißt, der AG darf
ohne Zustimmung des BR keine Änderungen am bisherigen System vornehmen, ohne das
die Zustimmung des BR vorliegt, oder die fehlende Z durch die Einigungsstelle ersetzt wird.
Der AG muß wegen den Details mit Euch in Verhandlungen eintreten.