Erstellt am 23.10.2019 um 11:11 Uhr von rsddbr
Hallo Passat,
wir sind zwar kein Klinikum, haben aber - wie viele andere auch - eine elektronische Zeiterfassung und eine zugehörige Betriebsvereinbarung.
Die Frage, welches System wir verwenden ist sicher nicht die Frage, welche dich tatsächlich beschäftigt. Grundsätzlich entscheidet über das einzuführende System der AG. Ihr seid jedoch mitbestimmungspflichtig. Daher muss euch der AG über das einzuführende System umfangreich unterrichten und euch mitteilen, was er damit überhaupt vor hat, u.a. welche Daten werden erfasst, wie werden diese genutzt, von wem werden diese genutzt, wer hat das System zur Zeiterfassung zu nutzen, entstehen dadurch Wegezeiten zur Stechuhr, wo werden Buchungsterminals installiert, wie sollen manuelle Buchungskorrekturen erfolgen (z.B. beim Vergessen des Buchungschips), was passiert, wenn das System mal nicht funktioniert...
Das Zeiterfassungssystem ist ja immer auch ein Stück an eure Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit gekoppelt. Habt ihr Gleitzeit oder Schichtsystem, was passiert mit Mehrarbeit, ob/wie sollen Pausen gebucht werden?
Und natürlich könnt/solltet ihr euch auch Kontrollrechte (zwar im BetrVG grundsätzlich geregelt, besser aber in der BV "verfeinern") einfordern, z.B. wann / wie oft erhaltet ihr unaufgefordert Einsicht zu Kontrollzwecken auf Einhaltung von Betriebsvereinbarungen und Gesetzen.
Erstellt am 23.10.2019 um 11:37 Uhr von Kratzbürste
Zu dem Thema gibt es wahrscheinlich hunderte BVs. Ich empfehle euch kontakt mit der TBS (Technologieberatung des DGB) oder z.B. auch TSE Hamburg aufzunehmen.
Beschluss über Sachverständigen, §80 Abs.3 BetrVG fassen.