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Elektronische Zeiterfassung - Ausbuchen bei Pausen?

B
bärbel
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

in unserer Betriebsvereinbarung die der BR und die GL abschlossen haben, steht folgendes: Zur Pause hat sich der Mitarbeiter immer an den Termial auszubuchen und einzubuchen der am seinem Arbeitsplatz am nächsten ist. Dadurch entsehen Wegezeiten zur Kantine für einige Mitarbeiter von 6 Minuten (Hin und Rückweg), andere Mitarbeiter haben viel kürzeren Weg bis zur Kantine (30 Sekunden Hin und zurück). Gegen welches Gesetz und welchen § wird hier verstoßen ?? Ist die gesamte Betriebsvereinbarung ungültig ???? Können Abmahnungen verteilt werden wenn Mitarbeiter gegen diesen Punkt in der Betriebsvereinbarung verstoßen und sich zum Beispiel nach Pausenende in ein Terminal einbucht der wesentlich näher an der Kantine liegt ???

3.81906

Community-Antworten (6)

K
Kölner

03.09.2006 um 23:03 Uhr

Wann beginnt denn eine Pause?

M
Mona-Lisa

03.09.2006 um 23:05 Uhr

Bärbel, habt ihr keine Wegezeiten in der BV festgeschrieben?

F
Fayence

03.09.2006 um 23:08 Uhr

Müssen Eure KollegInnen die Kantine während Ihrer Pause aufsuchen?

Mona-Lisa, damit wäre womöglich das Problem nicht gelöst! Diejenigen, welche nur 30 Sekunden bis in die Kantine brauchen, hätten dann auch wieder einen Vorteil!

P.S. Ruhepausen sind Unterbrechungen der Arbeitszeit zum Zweck der Erholung. In dieser Zeit dürfen Sie keine Arbeitsleistung erbringen.

B
bärbel

03.09.2006 um 23:33 Uhr

Wegezeiten sind nicht in der Betriebsvereinbarung hinterlegt. Welches Gestetz und § ???? Wo wird hier verstoßen, ist die BV unglütig ?

F
Fayence

03.09.2006 um 23:41 Uhr

Bärbel,

die BV ist GÜLTIG!

Es gibt kein Gesetz, welches die Berücksichtigung von Wegezeiten zur Kantine vorschreibt!

Etwas anderes könnte gelten, wenn Ihr ebenso per BV gezwungen seid, die Erholungspause in der Kantine verbringen zu müssen. Aber diese Frage hast Du bislang nicht beantwortet.

K
Kölner

03.09.2006 um 23:41 Uhr

@Bärbel Diese BV ist vollkommen gültig! Und die Pause hat ja auch bereits begonnen, wenn ich den Arbeitsplatz verlasse....

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