W.A.F. LogoSeminare

Elektronische Zeiterfassung

C
cj
Nov 2019 bearbeitet

Änderung Darf der Arbeitgeber in eine elektronische Zeiterfassung manuell eingreifen und in Lohngefälle übermittelt? Durch die Änderung von der Geschäftsführung verlieren die AN Geld. Bsp. AN beginnt seine Arbeit um 5.57 = 6.00 Uhr u endet um 14.27 = 14.15 minus 0,25h stempelt er 14.31 = 14.30 dann hat er normale Arbeitszeit. Das ist doch nicht normal?

48506

Community-Antworten (6)

D
DummerHund

22.11.2019 um 21:35 Uhr

@ cj Was heisst Manuel eingreifen (Grund) UND in Lohngefälle übermitteln?

C
celestro

23.11.2019 um 00:09 Uhr

Manuel = manuell

in Lohngefälle übermitteln? ... da hat deshalb dann jemand weniger Geld bekommen würde ich mal schätzen

D
DummerHund

23.11.2019 um 00:59 Uhr

@celestro Das manuell in diesem Sinne war mir klar. Aber um diesbezüglich überhaupt tätig zu werden muss ja was vorgefallen sein. Ist da im Vorfeld vielleicht schon Sachen gewesen wo der BR hätte tätig werden müssen, wenn er bescheid gewusst hätte.

C
celestro

24.11.2019 um 13:04 Uhr

nachdem die Frage geändert wurde .... VOR der Arbeit zum Nachteil des MA und am Ende ebenfalls dürfte wohl rechtlich nicht in Ordnung sein, ja.

X
XYZ68

25.11.2019 um 08:46 Uhr

Gibt es einen Betriebsrat? Dann sollte er mal seine Arbeit machen.

Zu den Zeiten:

Abschneiden vor der Arbeit: hat er denn auch sofort angefangen zu arbeiten? Wir arbeiten in Schichten und es gibt Kollegen, die sind schon eine Stunde vor Schichtbeginn im Haus. Bei uns wird die Zeit auch geschnitten, denn die Kollegen stempeln beim ankommen. Für das in der Kantine sitzen und Kaffee trinken, weil man schon so früh da ist, braucht der Arbeitgeber nicht zahlen.

Beim gehen sieht es anders aus. Hier wäre zumindest Minutengenau abzurechnen.

Übrigens wird hier meist nicht manuell eingegriffen, sondern es handelt sich um eine automatische Regelung. Grundsätzlich ist der BR in der Mitbestimmung.

C
cj

25.11.2019 um 17:27 Uhr

Dank euch für eure Unterstützung

Ihre Antwort