Hallo zusammen,

mal wieder eine Frage meinerseits, die ich nicht so wirklich alleine beantworten konnte.

Unsere Firma hat zum 1. März 2016 einen neuen Tarifvertrag abgeschlossen. Dieser sieht unter anderem eine Absenkung des Bruttolohnes um 10% vor.
Alle derzeitigen Arbeitnehmer sollen deshalb eine Änderung zum Arbeitsvertrag bekommen, wo drin erklärt ist, dass sich ihr Bruttolohn eben um 10% verringert und die Differenz zum alten Bruttolohn als ÜTZ gezahlt wird (diese unterliegt lt. GF auch den zukünftigen Lohnerhöhungen).

Wie ist die Rechtslage, wenn ich diese Erklärung bis zum 1. März 2016 noch gar nicht erhalten habe, da Fristen für den Chef eher als Erinnerungen gelten. Zählt dann mein alter AV weiter?

Was passiert, wenn ich diese Änderung nicht unterschreibe? Zwangsläufig eine Änderungskündigung?

Kann man mit dem AG pokern um noch etwas besseres auszuhandeln?

Ich kann den genauen Wortlaut der Änderung leider nicht wiedergeben, da ich nur durch Zufall davon erfahren habe und mit bzw. allen anderen AN auch, diese Änderung noch nicht vorliegt.

MfG
Lowrider