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Dieser Beitrag ist vor 10 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Änderung zum Arbeitsvertrag

L
Lowrider
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

mal wieder eine Frage meinerseits, die ich nicht so wirklich alleine beantworten konnte.

Unsere Firma hat zum 1. März 2016 einen neuen Tarifvertrag abgeschlossen. Dieser sieht unter anderem eine Absenkung des Bruttolohnes um 10% vor. Alle derzeitigen Arbeitnehmer sollen deshalb eine Änderung zum Arbeitsvertrag bekommen, wo drin erklärt ist, dass sich ihr Bruttolohn eben um 10% verringert und die Differenz zum alten Bruttolohn als ÜTZ gezahlt wird (diese unterliegt lt. GF auch den zukünftigen Lohnerhöhungen).

Wie ist die Rechtslage, wenn ich diese Erklärung bis zum 1. März 2016 noch gar nicht erhalten habe, da Fristen für den Chef eher als Erinnerungen gelten. Zählt dann mein alter AV weiter?

Was passiert, wenn ich diese Änderung nicht unterschreibe? Zwangsläufig eine Änderungskündigung?

Kann man mit dem AG pokern um noch etwas besseres auszuhandeln?

Ich kann den genauen Wortlaut der Änderung leider nicht wiedergeben, da ich nur durch Zufall davon erfahren habe und mit bzw. allen anderen AN auch, diese Änderung noch nicht vorliegt.

MfG Lowrider

1.44804

Community-Antworten (4)

P
Pjöööng

23.02.2016 um 13:59 Uhr

Und jetzt sollen wir unsere Kristallkugeln polieren?

Ein Tarifvertrag der eine Absenkung der Bruttolöhne vorsieht ist sehr ungewöhnlich.

EinArbeitgeber der dann trotzdem in der alten Höhe zahlen will ist auch nicht unbedingt alltäglich. Wenn er aber einen Teil der Bezüge als Zulage bezeichnen möchte, dann wohl nur damit er diese später "abschmelzen" kann.

Solange keine Vertragsänderung vereinbart wurde, gilt der alte Vertrag.

Ob der Arbeitgeber hier eine Änderungskündigung erteilen würde, kann hier niemand beurteilen.

Ob man noch etwas besseres aushandeln kann, kann hier auch niemand beurteilen.

M
Moreno

23.02.2016 um 14:31 Uhr

,,Unsere Firma hat zum 1. März 2016 einen neuen Tarifvertrag abgeschlossen''

Mit wem?

P
paula

23.02.2016 um 14:32 Uhr

es ist die Frage ob der AG überhaupt auf individualrechtlicher Ebene was regeln muss....

G
gironimo

23.02.2016 um 17:22 Uhr

auf jeden Fall erst einmal nicht unter Zeitdruck setzen lassen. Niemand kann gezwungen werden, einen neuen Vertrag zu unterschreiben.

Nehmt erst einmal Rücksprache mit der tarifabschließenden Gewerkschaft; ist dies nicht erhellend, fragt einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

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