Arbeitsvertrag ...
Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen, mal angenommen in einem Arbeitsvertrag steht folgendes:
500 € Entgelt 3000 € Zulage (widerruflich z.B. bei betrieblichem Erfordernis oder leistungsbedingt)
3500 € Monatsgehalt (wird als unwiderruflich zugesichert)
Was haltet Ihr davon, kann der Mitarbeiter mit einem unwiderruflichen Gehalt von 3500,- € rechnen bzw. wie wäre die Rechtslage ?
Community-Antworten (8)
12.10.2018 um 21:57 Uhr
Wenn die Zulage 6 Mal so hoch ist wie das eigentliche Gehalt, würde ich sagen, ist da etwas faul.
12.10.2018 um 22:23 Uhr
Das wäre ein Fall für eine Rechtsberatung, die hier niemand leisten kann. Es käme wohl auch auf weitere Umstände an: Dass in den Angaben ein Widerspruch steckt, ist klar. Aber darf der AN einfach so darauf vertrauen, dass er die 3500 € schon bekommen wird? Wie wurde im Einstellungsgespräch die Zulage erläutert? Gibt es eine Erklärung für das Missverhältnis zwischen Grundlohn und Zulage? Nach den AGB-Regeln gehen bei Formulararbeitsverträgen Unklarheiten oder überraschende Klauseln zu Lasten des Arbeitgebers. Aber handelt es sich hier um einen Formulararbeitsvertrag? Fragen über Fragen...
12.10.2018 um 22:44 Uhr
Grundlohn sei nach Haustarif. Tariferhöhungen werden auf Zulage angerechnet, d.h. diese verringert sich dann. Ein Widerruf käme nur bei sachlichen Gründen zum Tragen, und zwar: bei betrieblichem Erfordernis oder leistungsbedingt.
Dann wurde das Gesamtgehlt als unwiderruflich zugesichert.
Kann das irgendwelche internen Gründe haben, dass man Tariferhöhungen auf das Gesamt gehalt vermeiden will. Das wäre ja noch verständlich. Aber der Widerspruch widerruflich - unwiderruflich kommt mir "Spanisch" vor ?
13.10.2018 um 09:40 Uhr
Ein Grundlohn von 500 € und das als Haustarif? In welcher Branche wird den sowas gezahlt und dann diese widerruflichen Zulagen!!! Das liest sich ehr wie Provisionszahlungen.
13.10.2018 um 09:44 Uhr
500 Euro Grundgehalt sollen Tarif sein? Für wie viele Stunden denn. Es gibt ja auch so etwas wie ein Mindestlohn. Ihr habt doch einen Überwachungsauftrag und Infirmationsanspruch aus dem § 80 BetrVG. Geht der Sache auf den Grund.
13.10.2018 um 13:52 Uhr
Sorry, es muss heißen 1500 Entgelt und 3000 € widerruflich, dann 4500 € (unwiderruflich). Aber dennoch sagt die reine Logik, dass ein unwiderrufliches Gesamtentgelt keine widerrufliche Komponente enthalten kann.
15.10.2018 um 12:41 Uhr
Ein Widerrufsvorbehalt muss so transparent formuliert sein, dass der Vertragspartner erkennen kann unter welchen Umständen er mit einem Widerruf zu rechnen hat, sonst ist er unwirksam! Allgemeine Schlagworte wie "betriebliche Erfordernisse", "leistungsbedingt", "schlechtes Wetter" und "schlechte Laune des Arbeitgebers" reichen dafür nicht.
Insofern dürfte dieser Widerrufsvorbehalt unwirksam sein und man kann den Vertrag getrost unterzeichnen.
15.10.2018 um 21:35 Uhr
Insofern dürfte dieser Widerrufsvorbehalt unwirksam sein und man kann den Vertrag getrost unterzeichnen. ...... muss dann aber evtl. in Kauf nehmen, dass man hinter seinem Geld herklagen muss. AG ist es häufig völlig egal, ob der AN im Recht ist, sie zahlen einfach nicht.
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