Erstellt am 28.01.2015 um 16:11 Uhr von gironimo
Mir ist nicht ganz klar, was Du mit Vorgabenüberprüfung meinst.
Grundsätzlich ist der BR ja bei Prämiensystemen in der Mitbestimmung (§ 87 Abs. 1 Nr. 10+11 BetrVG). Und da würde man ja in einer BV alle notwendigen Vorgehensweisen regeln - also auch wie man zur Soll-Vorgabe kommt und wer wie und womit Leistung überprüft und beurteilt.
Erstellt am 29.01.2015 um 07:51 Uhr von Baernie
Das Entgeld für den Urlaub /Krank wird aus dem Durchschnitt der letzten 3 Monatslöhnen errechnet,d.h. mit Prämie , ohne Schichtzulagen !
Eine Prämienerhöhung kann und darf nur nach einer Maschinen oder Ablaufverbesserung gemacht werden. Dazu bedarf es neuen Zeitaufnahmen.z.b.durch Refa-Leute.
Nicht nach Lust und Laune der GL.
Diese Aufnahmen müssen Transparent sein, über mehrere Mitarbeiter und evtl. Schichten mit angemessenen Stück.