Erstellt am 21.02.2016 um 21:35 Uhr von moreno
Na ganz höflich beim Chef die Änderungskündigung ablehnen dann müsste er ja ordentlich kündigen und dies geht ja nicht also ganz entspannt bleiben. Wär auch ein schönes Thema fürs Monatsgespräch ;-)
Erstellt am 22.02.2016 um 10:40 Uhr von gironimo
Sehe ich auch so - geht nicht. (Es sei denn, der Kollege will)
Würde er denn dabei auch noch sein Amt verlieren? Damm müsste der AG ja sowohl bei der Ä-Kü als auch bei der anschleißenden Vesetzung den BR nach § 103 BetrVG hören. ....
Also sprecht noch mal mit dem Arbeitgeber, was er denn da vor hat.