Erstellt am 27.03.2019 um 12:19 Uhr von AndreasHH
natürlich darf ein BR auch dafür sein.
Ein BR kann auch einer Kündigung zustimmen,
aber er sollte es sich immer sehr genau überlegen was er tut und ob es Alternativen gibt.
Hier ist zu prüfen, ob hinsichtlich der betriebsbedingten Änderungskündigung alle sozialen Gesichtspunkte bei der Ausdwahl des betreffenden Kollegen beachtet wurden.
Ist die Änderungskündigung auch das mildeste Mittel oder hat der BR evtl. andere midere und bessere Ideen?
Hier könnt und müsst ihr Euch einen eigenen Kopf machen.
Habt ihr das alles gemacht und findet nichts "Besseres" dürftet ihr auch zustimmen (oder Frist verstreichen lassen)
Aber warum nicht mal "ja" sagen, wenn es nach gründlicher Prüfung in der Tat ein "ja" ist?
Erstellt am 27.03.2019 um 12:35 Uhr von Challenger
Zitat Kena : Ein Mitglied unseres BR soll eine außerordentliche Änderungskündigung wegen Umstrukturierung und damit Wegfall einer Hierarchieebene bekommen.
Was wurde wie umstrukturiert ? Ist der BR an der Umstrukturierung denn ordnungsgemäß beteiligt worden ?
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Zitat Kena : Nun soll er runtergestuft werden und seinen Firmenwagen abgeben. ......... nur.......darf der BR dafür sein???
Natürlich kann er. Er sollte jedoch extrem vorsichtig sein. Denn es kann sein, dass die Größe des Betriebs bzw, die Anzahl der Mitarbeiter eine Rolle spielt.
Erstellt am 27.03.2019 um 12:35 Uhr von Challenger
Zitat Kena : Ein Mitglied unseres BR soll eine außerordentliche Änderungskündigung wegen Umstrukturierung und damit Wegfall einer Hierarchieebene bekommen.
Was wurde wie umstrukturiert ? Ist der BR an der Umstrukturierung denn ordnungsgemäß beteiligt worden ?
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Zitat Kena : Nun soll er runtergestuft werden und seinen Firmenwagen abgeben. ......... nur.......darf der BR dafür sein???
Natürlich kann er. Er sollte jedoch extrem vorsichtig sein. Denn es kann sein, dass die Größe des Betriebs bzw, die Anzahl der Mitarbeiter eine Rolle spielt.
Erstellt am 27.03.2019 um 16:26 Uhr von Kratzbürste
Der BR tut immer gut daran, bei einer Anhörung nach § 103 BetrVG zu schweigen. Betriebsräte sind keine Juristen und schon lange keine Richter. Durch das Schweiger eröffnet ihr den Weg, dass der AG den Fall zunächst einmal vor dem Arbeitsgericht klären lassen muss, bevor er die Kündigung ausspricht.
Das sollte euch die Angelegenheit wert sein.
Erstellt am 27.03.2019 um 19:22 Uhr von Moreno
Da bin ich ganz bei der Kratzbürste! Soll der AG doch dem Arbeitsrichter erklären warum er diese Änderungskündigung aussprechen will! Heisst zwar immer Schweigen ist feige aber in diesem Fall das Richtige!