Hallo,

eine Frage mal:

1. Kann der ArbG einem nicht mehr gewählten BR Mitglied eine Änderungskündigung aussprechen, wenn sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens ändert, trotz Kündigungsschutz nach § 15 KschG?

2. Kann der ArbG einem neu gewählten BR Mitglied eine Änderungskündigung zustellen, nach dem selben o. g. Grund, oder greift wirklich nur die ausserordentliche Kündigung und der § 103 ?

Kann mir jemand helfen?

Danke und Gruß