W.A.F. LogoSeminare

BR und Änderungskündigung

H
Hansjürgen
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, kann ein ordentl. BR-Mtgl. eine Änderungskündigung erhalten, wenn er dadurch seine Wählbarkeit einbüßt?

1.42903

Community-Antworten (3)

P
Pjöööng

06.07.2015 um 19:06 Uhr

Siehe § 103 BetrVG

G
Globus

06.07.2015 um 19:25 Uhr

da ich nciht verwirren will, belasse ich es dabei ;-) paßt schon

G
gironimo

06.07.2015 um 19:59 Uhr

Eine Ä-K besteht aus zwei Vorgängen.

  1. Kündigung des Arbeitsverhältnisses (hierzu siehe § 15 KSchG) und 2. neues Arbeitsverhältnis mit Versetzung (hierzu § 103 BetrVG (...)" Die Versetzung der in Absatz 1 genannten Personen, die zu einem Verlust des Amtes oder der Wählbarkeit führen würde, bedarf der Zustimmung des Betriebsrats" (...)

Ihre Antwort