BR und Änderungskündigung
Hallo, kann ein ordentl. BR-Mtgl. eine Änderungskündigung erhalten, wenn er dadurch seine Wählbarkeit einbüßt?
Community-Antworten (3)
06.07.2015 um 19:06 Uhr
Siehe § 103 BetrVG
06.07.2015 um 19:25 Uhr
da ich nciht verwirren will, belasse ich es dabei ;-) paßt schon
06.07.2015 um 19:59 Uhr
Eine Ä-K besteht aus zwei Vorgängen.
- Kündigung des Arbeitsverhältnisses (hierzu siehe § 15 KSchG) und 2. neues Arbeitsverhältnis mit Versetzung (hierzu § 103 BetrVG (...)" Die Versetzung der in Absatz 1 genannten Personen, die zu einem Verlust des Amtes oder der Wählbarkeit führen würde, bedarf der Zustimmung des Betriebsrats" (...)
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