Änderungskündigung eines BR Mitglied´s
Hallo, ich bin neues BR mittglied und nun haben wir eine teilzeitkündigung hier liegen für ein BR mitglied ich meine mich errinnern zu können mal gelessen zu haben das ein BR angehöriger nichts an stunden abegenommen kann da er sich in einer sichheritszone befindet, denn er kann ja nichts dafür das, das andere objekt gekündigt hat es wäre auch im finanzieler hinsicht deutlich weniger gehalt für das mitglied....habt ihr für mich ein paar tipps und anregungen was wir den arbeitgeber vorlegen können .....vielen dank im vorraus ....
Community-Antworten (10)
17.05.2010 um 23:18 Uhr
Wie wärs mal mit mehr Struktur in deinem Text. Groß- und Kleinschreibung. Punkt und Kommasetzung. Der ist nicht gut lesbar und total unstruktuiert.
17.05.2010 um 23:51 Uhr
was soll denn bitte eine Teilzeitkündigung sein?
Teilkündigung? Änderungskündigung mit dem Angebot anderer Arbeitszeiten? ....
17.05.2010 um 23:56 Uhr
Ja genau eine Änderngskündigung ohne einen neues angebot er soll einfach 3 std weniger arbeitenallso nur noch 5 std. am tag .
18.05.2010 um 00:03 Uhr
Für die außerordentliche Änderungskündigung eines Betriebsratsmitglieds ist gemäß §§ 15 Abs. 1 KSchG, 103 BetrVG die Zustimmung des Betriebsrats erforderlich.
18.05.2010 um 02:09 Uhr
@shiva
erst mal wichtig was ridgeback gesagt hat! Völlig richtig!
Aber noch mal zu Deiner letzten Antwort:
"Ja genau eine Änderngskündigung ohne einen neues angebot er soll einfach 3 std weniger arbeitenallso nur noch 5 std. am tag"
was denn nun... gab es ein Angebot im Rahmen der Änderungskündigung oder nicht?
18.05.2010 um 10:26 Uhr
@paula
Nein, es gab kein angebot.
der chef meinete nur " wir haben kein anders objekt für ihn zum reinigen"
Es handelt sich bei uns um eine Gebäudereinigung Firma und einge der angestellten arbeiten an verschieden stellen auch Objekte genannt.
Der Kollege (auch BR Mitglied ) hat 2 Einsatz stellen und die eine hat nun der Firma den Vertag gekündigt.
Und der AG sagte ihm gegenüber "Entweder unterschreibt ein Änderungsvertrag oder nicht den mehr wie 5sdt. kann er nicht und wird er auch nicht zahlen".
18.05.2010 um 12:11 Uhr
@ Shiva
Es wird unterschieden zwischen BEENDIGUNGSkündigung und ÄNDERUNGSkündigung.
Der Unterschied ist einfach: Die Beendigungskündigung beendet das Arbeitsverhältnis, schluss aus.
Die Änderungskündigung sagt: Ich Kündige Dir (BEENDE Dein Arbeitsverhältnis), aber ich biete Dir an, zu folgenden Bedingungen einen neuen Vertrag an: Du arbeitest nur noch 5 Stunden anstatt 8 Stunden, ansonsten bleibt alles beim gleichen. DAS IST ein ANGEBOT. Ohne ein solches Angebot siehe Beendigungskündigung. Andere Varianten gibt es nicht.
Das was Du darstellst IST eine Änderungskündigung.
Eine Änderungskündigung ist und bleibt im Kern eine Beendigungskündigung - und eine solche erfordert nach §103 (1) BetrVG die Zustimmung des BR wenn sie gegen ein BRM ausgesprochen wird. Das meinst Du vermutlich mit Sicherheitszone....
Aber:
Entweder unterschreibt ein Änderungsvertrag oder nicht den mehr wie 5sdt. kann er nicht und wird er auch nicht zahlen
Von jeglicher Kündigung abzugrenzen ist ein ÄNDERUNGSVERTRAG, d.h. eine einvernehmliche Änderung OHNE vorherige Kündigung durch den AG! Da hier keine Kündigung vorliegt, natürlich auch kein MBR nach §103 !
18.05.2010 um 16:26 Uhr
Wie ihr schon an der Antwort von rkoch merkt habt ihr da schon ein paar Wissensdefizite. Ich könnte mir vorstellen dass ein Anwalt hier hilfreich sein könnte. Hat der Kollege eine Rechtschutzversicherung? Oder Gewerkschaftsmitglied?
Könnte sehr hilfreich sein
18.05.2010 um 16:57 Uhr
paula Es heisst nicht mehr Mitglied ! Das ist Phallusbezogen und ist deshalb als Wort Gestrichen worden.Es heisst Gewerkschaftsangehöriger.
18.05.2010 um 17:20 Uhr
schwarzer Du musst die Leute da abhohlen wo sie sind. p.s was ist mit Weiblichen Menschen die in der Gewerkschaft sind?
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