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Mitbestimmungsrecht missachtet

S
schwimmsusi
Jan 2018 bearbeitet

Werte Kollegen!

heute habe ich eine Frage wie wir am besten weiter verfahren sollen. Folgendes hat sich ereignet: Wir sind ein 5er Gremium mit zwei Ersatzmitgliedern. Unser BR ist noch jung und unerfahren. Nachdem uns vergangenes Jahr ein Betriebsteil abgebrannt ist, wurden ja (ich schrieb bereits darüber) unsere Mitarbeiter in andere Betriebsteile verteilt und nicht entlassen. Wir haben dann mehrmals um die Erarbeitung neuer Dienstpläne (für drei Abteilungen in einem Betriebsteil) gebeten für 2016, da sich die Begebenheiten erheblich verändert haben in einem Betriebsteil. Anfang 2016 lagen noch immer keine vor und wir haben auch auf das Mitbestimmungsrecht des BR hingewiesen und dass diese auch genehmigt werden müssen. Nun war ich als BRV (mit Stellvertreterregelung) aus privaten Gründen 3,5 Wochen außer Dienst. Als ich zurück kam am Donnerstag, erhielt ich die Information ich die Information, dass der neue Dienstplan (ich kenne ihn da ich an der Entstehung für eine Abteilung als AN mitgewirkt habe) zum 01.02.2016 ins System eingepflegt wurde und somit in Kraft gesetzt wurde. Keiner vom Gremium weiß etwas darüber und es kam die Aussage, dass der BR ja zeitweise auch nicht beschlussfähig gewesen sei?? Die Mitbestimmungsrechte des BR wurden nicht zum ersten Mal ignoriert. Nun möchten und sollten wir uns dies nicht gefallen lassen, denn umsonst gibt es diesen BR ja nicht. Wie wäre jetzt unsere Verfahrensweise und auf was ist zu achten? Ich bitte hiermit um Hilfe....

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Community-Antworten (2)

G
gironimo

21.02.2016 um 12:27 Uhr

Du redest von Betriebsteilen, in denen Ihr auch zuständig seit?

Ansonsten: In mitbestimmungspflichtigen Angelegenheitemn gibt es keine Fristen. Will der AG zum 1.2. etwas neues einführen, braucht er zwingend das o.k. des BR - sonst kann er es nicht tun.

Tut er es trotzdem, verstößt er gegen Regeln des BetrVG und Ihr habt einen Unterlassungsanspruch, den Ihr mit Hilfe des § 23 Abs. 3 BetrVG durchsetzen könnt.

Also teilt dem AG mit, er möge es unterlassen, einseitig ohne Beachtung des BR neue Dienstpläne einzuführen. Wenn er es schon des Öfteren getan hat, droht mit 23.3 - und wendet ihn auch an, wenn der AG Euch weiterhin missachtet. Immer nur protestieren hilft oft nicht. Man muss auch mal Zähne zeigen.

Natürlich wäre es hilfreich, wenn Ihr auch gleich Eure eigenen Vorstellungen zur Gestaltung der Dienstpläne vortragen könntet.

S
schwimmsusi

21.02.2016 um 14:00 Uhr

Ja wir sind eine Bäsergesellschaft mit mehreren Bädern und der BR ist aus allen gewählt und hat somit Zuständigkeit für alle.

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