Erstellt am 25.04.2007 um 11:47 Uhr von paula
Bitte verwechselt nicht Individualarbeitsrecht und Kollektivarbeitsrecht.
Der AG kann mit dem AN erst einmal viel vereinbaren. Beim Inhalt des Arbeitsvertrages gibt es kein MBR.
Es stellt sich dann die Frage ob der AG den AN verpflichten kann so wie vereinbart arbeiten zu lassen weil eben ein MBR betroffen ist. Aber ob es das MBR gibt solltet Ihr erst einmal prüfen, da dieses ja nur besteht wenn ein KOLLEKTIVER Tatbestand betroffen ist (siehe auch Fitting § 87 Rn 100).
Erstellt am 25.04.2007 um 12:33 Uhr von hecky
§ 87 Mitbestimmungsrechte
(1) Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen:
...
2.Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage;
...
klar, der Vertrag ist erstmal Individualrecht... solange keine Dinge wie eben die aufteilung der Arbeitszeiten geregelt wird.
Aus der Antwort schließe ich mal, dass der Passus (wenn wirklich MBR) nicht gültig, oder zumindest anfechtbar ist?
Aber ich habe auch noch kein Urteil oder Gesetz gefunden ... sind alles Vermutungen, oder?
Erstellt am 25.04.2007 um 18:25 Uhr von da-grinch
Ist diese Änderung denn Bestandteil des Arbeitsvertrages?
Betrifft es NUR diesen MA?
Habt Ihr eine Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit?
Natürlich, wenn der AG dem AN ein Angebot macht, ist nach der Vertragsfreiheit es dem AN völlig freigestellt, ob er unterschreibt oder nicht.
Sollte es in der Form passiert sein, habt Ihr das nachsehen.