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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Mitbestimmungsrecht übergangen... und jetzt?

H
hecky
Feb 2019 bearbeitet

Der Arbeitgeber hat einen Vertrag (Vereinbarung in Abänderung) aufgesetzt, in dem die Lage und Aufteilung der Arbeitszeiten geregelt wurde. Vertrag wurde vom Arbeitnehmer unterschrieben, ohne dass der BR auch nur in Kenntnis gesetzt wurde. Die Passage Lage und Aufteilung der Arbeitszeiten sind mitbestimmungspflichtig.

Bis dahin ist alles klar.

...und jetzt?

Ist der Vertrag so ungültig? Ist die zustimmungspflichtige Passage ungültig? Muß der BR Einspruch einlegen? (Fristen?)

13.89203

Community-Antworten (3)

P
paula

25.04.2007 um 13:47 Uhr

Bitte verwechselt nicht Individualarbeitsrecht und Kollektivarbeitsrecht.

Der AG kann mit dem AN erst einmal viel vereinbaren. Beim Inhalt des Arbeitsvertrages gibt es kein MBR.

Es stellt sich dann die Frage ob der AG den AN verpflichten kann so wie vereinbart arbeiten zu lassen weil eben ein MBR betroffen ist. Aber ob es das MBR gibt solltet Ihr erst einmal prüfen, da dieses ja nur besteht wenn ein KOLLEKTIVER Tatbestand betroffen ist (siehe auch Fitting § 87 Rn 100).

H
hecky

25.04.2007 um 14:33 Uhr

§ 87 Mitbestimmungsrechte

(1) Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen: ... 2.Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage; ...

klar, der Vertrag ist erstmal Individualrecht... solange keine Dinge wie eben die aufteilung der Arbeitszeiten geregelt wird.

Aus der Antwort schließe ich mal, dass der Passus (wenn wirklich MBR) nicht gültig, oder zumindest anfechtbar ist? Aber ich habe auch noch kein Urteil oder Gesetz gefunden ... sind alles Vermutungen, oder?

D
da-grinch

25.04.2007 um 20:25 Uhr

Ist diese Änderung denn Bestandteil des Arbeitsvertrages? Betrifft es NUR diesen MA? Habt Ihr eine Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit?

Natürlich, wenn der AG dem AN ein Angebot macht, ist nach der Vertragsfreiheit es dem AN völlig freigestellt, ob er unterschreibt oder nicht.

Sollte es in der Form passiert sein, habt Ihr das nachsehen.

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