Hallo,
in Zeiten der Rezession hat die schlechter werdende Auftragslage auch unser Unternehmen erreicht. Unser Unternehmen ist vor einigen Jahren aus dem Arbeitgeberverband ausgetreten und wir unterliegen nur noch dem Tarifvertrag der IG-Metall Stand 2002.
Hier nun meine Frage: Der Arbeitgeber denkt über abteilungsbezogene Kurzarbeit nach. Da hierfür ein Abbau des alten Urlaubes sowie der Überstunden vorab erforderlich ist, soll dies so bald als möglich erfolgen. Wie viel Mitbestimmungsrecht haben die betroffenen Mitarbeiter bei der Einteilung des tageweisen Stundenabbaus und haben die Mitarbeiter ein Recht auf Auszahlung der bereits geleisteten Überstunden anstatt diese abzufeiern sofern die Kollegen dies vorziehen?
Gibt es hier eine gesetzliche Regelung und wenn ja auf welche §§ basiert diese???
Für eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar, da wir heute noch eine Betriebsratssitzung zu diesem Thema abhalten werden.

Danke