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Mitbestimmungsrecht bei Überstundenabbau

T
Thoing
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, in Zeiten der Rezession hat die schlechter werdende Auftragslage auch unser Unternehmen erreicht. Unser Unternehmen ist vor einigen Jahren aus dem Arbeitgeberverband ausgetreten und wir unterliegen nur noch dem Tarifvertrag der IG-Metall Stand 2002. Hier nun meine Frage: Der Arbeitgeber denkt über abteilungsbezogene Kurzarbeit nach. Da hierfür ein Abbau des alten Urlaubes sowie der Überstunden vorab erforderlich ist, soll dies so bald als möglich erfolgen. Wie viel Mitbestimmungsrecht haben die betroffenen Mitarbeiter bei der Einteilung des tageweisen Stundenabbaus und haben die Mitarbeiter ein Recht auf Auszahlung der bereits geleisteten Überstunden anstatt diese abzufeiern sofern die Kollegen dies vorziehen? Gibt es hier eine gesetzliche Regelung und wenn ja auf welche §§ basiert diese??? Für eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar, da wir heute noch eine Betriebsratssitzung zu diesem Thema abhalten werden.

Danke

5.87802

Community-Antworten (2)

R
rolfo2

11.02.2009 um 11:39 Uhr

Was den Resturlaub des Vorjahres anbetrifft muss der auf jeden Fall vorher genommen werden und der Mitarbeiter hat seine Wünsche hinten anzustellen. Zeitkontoabbau, habt ihr hierzu keine BV wo geregelt ist ob ausbezahlt wird oder abgefeiert. Es gibt noch eine andere Möglichkeit das Zeitkonto in der Kurzarbeitsphasezeit abzubauen. ???

U
Uschi66

11.02.2009 um 11:44 Uhr

@Thoing

Hallo,

mit dem 2. Konjungturpaket http://www.einsatz-fuer-arbeit.de/ ist das ganze Thema "Arbeitszeitguthaben vor Kurzarbeit" entfallen.

Bislang wurde kein Kurzarbeitergeld gezahlt, wenn der Arbeitsausfall durch Bildung von negativen Arbeitszeitkonten (Minusstunden) vermieden werden konnte. Dieses Erforder-nis wird ausgesetzt; Minusstunden sind nicht mehr notwendig.

Service – Infotelefon 01805 / 67 67 12

http://www.einsatz-fuer-arbeit.de/sites/generator/30952/property=pdf/2009__01__27__konjukturpaket__2__hintergrundpapier__kug.pdf

Also unbedingt mit der AfA Kontakt aufnehmen und über die Neuerungen informieren!

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