Urlaub auszahlen lassen ?
Moin
Wir haben eine Partnerfirma in der es normal ist, dass wenn der Schichtplan mal nur wenige Arbeitstage her gibt........dass man sich dort einfach 2-3 Urlaubstage im entsprechenden Monat auszahlen lässt um auf einen vernünftigen Verdienst zu kommen.
In unserer Firma sagt der AG " Nein, das machen wir nicht "
Frage: Gibt es zu dem Thema irgendwo irgend welche Richtlinien bzw. Gesetze die so etwas regeln ?
Community-Antworten (12)
19.02.2016 um 08:29 Uhr
Nein, das ist nicht normal! Das BUrlG sieht eine Abgeltung von Urlaubsansprüchen in einem bestehenden Arbeitsverhältnis so nicht vor! Anders verhält es sich, wenn das Arbeitsverhältnis endet und der Urlaub nicht mehr in natura genommen werden kann, was allerdings hier ja nicht in Betracht kommt!
Dieses Unternehmen handelt rechtswidrig!
19.02.2016 um 08:33 Uhr
Schau ins Bundesurlaubsgesetz, §7 Absatz 4. Hier ein Kommentar dazu:
- Wann ist der Urlaubsanspruch abzugelten? Der in §7 Absatz 4 Bundesurlaubsgesetz geregelte Urlaubsabgeltungsanspruch ist ein Surrogat für nicht gewährten Erholungsurlaub. Das Bundesurlaubsgesetz geht von einem grundsätzlichen Abgeltungsverbot aus. Die Abgeltung ist nur ausnahmsweise zulässig. Die verbreitete Praxis, den Urlaub während des bestehenden Arbeitsverhältnisses abzukaufen, ist unzulässig. Solche Vereinbarungen sind nach §134 BGB nichtig. Voraussetzungen der Ausnahmevorschrift von §7 Absatz 4 Bundesurlaubsgesetz:
- Dem Arbeitgeber steht ein restlicher Urlaubsanspruch zu.
- Das Arbeitsverhältnis ist beendet und/wegen der Beendigung kann der Urlaub nicht in natura genommen werden
http://www.kunzrechtsanwaelte.de/medien/formulare/Urlaubsanspruch.pdf
19.02.2016 um 10:06 Uhr
Nicht dass ich die Praxis irgendwie befürworten würde, für mich ist mein Urlaub heilig, glaube ich aber, dass das BUrlG ausschließlich den gesetzlichen Urlaub schützt.
Gibt es eine Rechtsprechung dazu, die es verbietet den Mehrurlaub, also alles über 20 bzw. 24 Tage bei Bedarf abzugelten?
19.02.2016 um 10:16 Uhr
""Gibt es eine Rechtsprechung dazu, die es verbietet den Mehrurlaub, also alles über 20 bzw. 24 Tage bei Bedarf abzugelten?""
Das ist doch völlig irrelevant. Entscheidend ist vielmehr, dass der AG grundsätzlich nicht verpflichtet sein kann, Urlaub in Geld umzuwandeln.
Aber warum nehmen die Kollegen in diesen Fällen nicht Urlaub?
19.02.2016 um 10:33 Uhr
Oh Pickel wieder nichts kapiert Mann Mann so was will Betriebsrat sein!
19.02.2016 um 10:52 Uhr
Moreno, wie wärs damit, wenn du einfach dich mal auf deine eigene Situation konzentrierst?
Vielleicht gelingt es dir dann, etwas mehr aus deinem Leben herauszuholen und weniger verbittert zu sein?
19.02.2016 um 11:48 Uhr
@pickel Ach, ich finde meine Frage gar nicht irrelevant, weil völlig losgekoppelt von der Frage, ob man den AG dazu verpflichten kann.
Die Frage ist, ob dies freiwillig möglich ist, ohne gegen das BUrlG zu verstoßen?
19.02.2016 um 11:58 Uhr
Zitat (Paddy): "Wir haben eine Partnerfirma in der es normal ist, dass wenn der Schichtplan mal nur wenige Arbeitstage her gibt........dass man sich dort einfach 2-3 Urlaubstage im entsprechenden Monat auszahlen lässt um auf einen vernünftigen Verdienst zu kommen."
Hallo! Was?
Auch "wenn der Schichtplan mal nur wenige Arbeitstage her gibt", hat der Arbeitgeber die vertraglich vereinbarten Stunden zu entlohnen! Hier versucht offensichtlich ein Arbeitgeber das unternehmerische Risiko auf die Arbeitnehmer abzuwälzen! Das kann und darf er so nicht tun!
19.02.2016 um 13:16 Uhr
@Pickel hast Du überhaupt verstanden worum es hier geht? Die AN kommen mit ihrem Geld nicht über die Runden und wollen sich Urlaub auszahlen lassen und dann jaulst Du dazwischen ..dann sollen sie doch Urlaub nehmen".....soviel zu Deinem arg beschränkten IQ.
19.02.2016 um 13:20 Uhr
Hallo
Nun kriegt euch hier mal nicht gleich in die Haare. Ich danke euch für die vielen Antworten. Ich hatte es mir schon so in etwa gedacht, wollte aber gerne noch mal eure Meinung dazu hören.
Vielen Dank !!!!
Paddy
19.02.2016 um 13:36 Uhr
Tach auch Paddy, Pjöööng hats als einziger kapiert und vollkommen Recht. Ergänzend dazu: Sofern der AG einen AN nicht vollständig im Rahmen der tariflichen und/oder betriebsüblichen Ar - beitszeit beschäftigen kann, gerät er gemäß § 615 BGB in Annahmeverzug und ist zur Zahlung der Ausfallstunden und/oder Ausfalltage gegenüber dem AN verpflichtet,ohne das der AN seinerseits verpflichtet ist, die Ausfallzeiten nachzuarbeiten. Übrigens: Der Gesetzestext des § 615 BGB wurde im Jahre 1896 zu Kaisers Zeiten kreiert.
19.02.2016 um 13:51 Uhr
He Paddy keine Sorge ich reg mich nur immer über den Pickel auf weil der hier immer nur Arbeitgebermeinungen ohne Sinn und Verstand dazwischen haut und die Fragesteller damit verunsichert...das nervt ;-)
Ansonsten Antwort natürlich wie hier schon beschrieben wenn ich laut Vertag 3000 Euro bekomm muss mir der AG dies auch bezahlen wenn er zu wenig Arbeit für mich hat.
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