Urlaub nehmen oder ausbezahlen lassen?
Eine Kollegin hat gekündigt; sie hat noch ein paar Tage Resturlaub, die man ihr ausbezahlen will. Kann der Arbeitgeber darauf bestehen, den Urlaubsanspruch auszubezahlen? Sie möchte lieber die freien Tage haben. Wenn ja, ist das irgendwo nachzulesen? Vielen Dank vorab für eine Info zu diesem Thema.
Community-Antworten (1)
08.03.2006 um 12:28 Uhr
Da Urlaub gewährt und nicht genommen wird hat der AG durchaus die Möglichkeit - gerade bei einer Kündigung durch den AN - auf die Lage und Art Einfluss zu nehmen. Es gilt zwar grundsätzlich, dass Urlaub gewährt werden sollte, aber dringende betriebliche Interessen dem entgegen stehen. Ich sehe da eher wenig Chancen für die Kollegin!
Verwandte Themen
Mehrarbeitszuschlag !
ÄlterEin hallo an alle Forummitglieder, bei uns in der Firma hat sich in Bezug genommen auf Mehrarbeitszuschlag eine Unruhe entwickelt die nicht mehr auszuhalten ist,weil wir alle nicht wissen,wie wir d
Freizeit ausbezahlen oder abbummeln
ÄlterHallo zusammen.. mal ne Frage MA scheiden zum 30.09.2010 aus. Grund :Befr. AV wurde nicht verlängert. Der eine odere Andere würde gerne die noch übriggebliebene Freizeit sich ausbezahlen lassen. AG me
Überstunden ausbezahlen oder Freizeitausgleich?
ÄlterHallo, wer weiß Rat Es wurden von der GF überstunden gefordert, vom BR genehmigt, vom MA geleistet. Nun haben sich soviel Überstunden aufgebaut. Die GF möchte diese Überstunden ausbezahlen (Weihnac
Feiertage ausbezahlen oder Freizeitausgleich
ÄlterHallo Kolleginnen und Kollegen Unser AG möchte in Zukunft die Feiertage nur noch ausbezahlen, keinen Freizeitausgleich dafür gewähren. Nun lese ich aber im TVöD, das das so nicht vorgesehen ist, son
Überstunden durch BR Arbeit
ÄlterUnsere GL will mir Stunden die durch die Betriebsratarbeit angefallen sind ausbezahlen. Der Hintergrund ist in unserer BV steht alles was über 70 Stunden ist wird ausbezahlt oder abgefeiert. Ich wollt