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Urlaub nehmen oder ausbezahlen lassen?

A
Adler
Jan 2018 bearbeitet

Eine Kollegin hat gekündigt; sie hat noch ein paar Tage Resturlaub, die man ihr ausbezahlen will. Kann der Arbeitgeber darauf bestehen, den Urlaubsanspruch auszubezahlen? Sie möchte lieber die freien Tage haben. Wenn ja, ist das irgendwo nachzulesen? Vielen Dank vorab für eine Info zu diesem Thema.

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Community-Antworten (1)

K
Kölner

08.03.2006 um 12:28 Uhr

Da Urlaub gewährt und nicht genommen wird hat der AG durchaus die Möglichkeit - gerade bei einer Kündigung durch den AN - auf die Lage und Art Einfluss zu nehmen. Es gilt zwar grundsätzlich, dass Urlaub gewährt werden sollte, aber dringende betriebliche Interessen dem entgegen stehen. Ich sehe da eher wenig Chancen für die Kollegin!

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