Erstellt am 17.02.2016 um 14:37 Uhr von celestro
Gibt es nicht. Vor allem, weil auch Eure Begründung völlig Banane ist: "nach der es dem AN möglich sein muß in Ruhe und unbelauscht seine Pause zu genießen". Warum sollte Ruhe nicht möglich sein, nur weil dieser LA auch den Pausenraum benutzt ? Und woher nimmst Du den Glauben, man hätte ein Recht auf Privatsphäre in Pausenräumen ?
Erstellt am 17.02.2016 um 17:57 Uhr von Lennebub
Meiner Meinung nach habt ihr falsch gehandelt, ihr müsstet den Pausen Raum sozusagen "zurück erobern" frei nach dem Motto: Jetzt erst recht! Also die Mitarbeiter/inen dazu bewegen den Pausen Raum zu nutzen. Und am besten den La vollkommen zu ignorieren, den seht ihr nicht der ist für euch garnicht anwesend!!
Jetzt triumphiert er, weil er euch vergrault und Missmut verbreitet hat. Aber was meinst du wie der sich ärgert wenn sich keiner dran stört?
Erstellt am 17.02.2016 um 18:18 Uhr von Globus
Also als BR würde ich mich hier auf die ASR A4.2 beziehen und mit Hinblick auf das MBR des Gremiums nach §87,1,1 BetrVG eine Betriebsvereinbarung zur Nutzung des Pausenraumes mit dem AG verhandeln, und passend abschließen...
Erstellt am 17.02.2016 um 19:37 Uhr von Jakarta
Wenn es hier um eine Kantine geht, muss man damit leben, dass auch Leitende dort verweilen.
Sind sie aber Leitende im Sinne von § 5 BetrVG, haben sie in Pausenräumen für AN nach Abschnitt 2 ASR 29/1-4 aber nichts zu suchen und sind von einem BR von dort auch entfernbar.
Und da Pausen auch eine Befreiung von Kontrollen bzw. reduzierter physischer Belastung bedeutet, wäre ich als BR bei der Umsetzung ziemlich rigoros.
Erstellt am 17.02.2016 um 19:41 Uhr von Globus
"welches dazu führt, dass immer weniger MA den Pausenraum nutzen"
und weiterhin wüde ich hier acuh noch den 87,1,7 BetrVG als einschlägig empfinden...
"...und freiwillig auf die hochgradig staubbelastete (und zur Pause völlig ungeeignete) Fertigungshalle ausweichen. ..."
Nachtrag: kann es sein dass deine ASR Angabe ein wenig.... ähm veraltet daher kommt? Nicht dass ich dir in dem Thema als solches widerspreche... dennoch...eine ASR aus den 70igern?
Erstellt am 18.02.2016 um 09:43 Uhr von EightBall
Ich überlege was wäre, wenn sich jemand, zB eine Kollegin, von diesem Vorgesetzten im Pausenraum gestalked fühlt, ja. Soll ja immer mal wieder vorkommen.
Erstellt am 18.02.2016 um 09:53 Uhr von moreno
Na Eightball dann müsste der AG ja für jeden AN einen einzelnen Pausenraum zur Verfügung stellen :-) kann ja auch von nem Arbeitskollegen gestalkt fühlen.
Ich finde dies ist was fürs Monatsgespräch vielleicht möchte der Leitende ja nur die Nähe zur Belegschaft demonstrieren und merkt gar nicht das er stört.
Erstellt am 18.02.2016 um 11:42 Uhr von Pjöööng
Zitat (Jakarta):
"Sind sie aber Leitende im Sinne von § 5 BetrVG, haben sie in Pausenräumen für AN nach Abschnitt 2 ASR 29/1-4 aber nichts zu suchen und sind von einem BR von dort auch entfernbar."
Oh! Da gibt es doch bestimmt wieder eine sehr launige Begründung von Dir dazu?
Erstellt am 18.02.2016 um 11:56 Uhr von Pickel
Eightball, § 164 II StGB ist dir soweit unbekannt?
Erstellt am 18.02.2016 um 15:25 Uhr von celestro
@ Jakarta
Ich folge da Pjöööng und hätte gerne gehört, aus welchem Teil sich ergeben soll, daß man leitende Angestellte aus dem Pausenraum schmeißen dürfte.
Halte das für ... absurd.
Erstellt am 18.02.2016 um 19:12 Uhr von Globus
ich finde es löblich, wenn man BRM hilft sich konkreter auszudrücken... Wirklich wahr, in dem betrieblichen Alltag ist das eine Menge wert...
Allerdings setzt der Lerneffekt erst ein, wenn man falsche oder ungenaue Formulierungen deffiniert und hinterfragt, was wirklich gemeint ist...
Selbstverständlich kann ein BRM keinen leitenen Angestellten irgendetwas anordnen. "raus schmeißen" geht also nicht Wort wörtlich. Mit einer BV geht das aber umgangssprachlich - indem man leitende Angestellte in dieser besagten BV eben nicht berücksichtigt, bzw. dem Zugang per BV untersagt. Das ist sehr wohl möglich.
Hier eine ASR Richtlinie preis zu geben ist mitunter nicht konstruktiv, dennoch ist die, die ich anführte meines Wissens noch aktuell und wurde ein solches Unterfangen in meinen Augen durchaus zulassen... mit ein wenig Fantasie und Durchsetzungsvermögen, wohlgemerkt...
Erstellt am 18.02.2016 um 20:03 Uhr von Jakarta
Wer sich die ASR 29/1-4 (Arbeitsstättenrichtlinie für Pausenräume) in Verbindung zu § 29 Abs. 1 bis 4 der Arbeitsstättenverordnung einmal näher ansieht, dürfte irgendwann darauf stoßen, dass diese für AN vorgesehen und zu errichten sind.
Und ob auch ein Leitender hierunter einzustufen ist, sagt uns ja der § 5 des BetrVG.
Und die Arbeitsstättenverordnung sagt uns unter § 6 (3), wer hier ev. keinen Anspruch auf einen separaten Pausenraum hat.
Dass dieses auch eine Frage des § 87 Abs. 1 Satz 1 BetrVG ist, dürfte wohl außer Frage stehen.
Bei Azubis (Jugendlichen) z. B. fordert der § 11 Abs. 3 des JArbSchG, dass eine notwendige Erholung nicht beeinträchtigt werden darf. Was bei Gegenwart eines Leitenden dann wohl eher nicht gewährleistet wäre. Zu sagen, warum das so sein könnte, erspare ich mir hier jetzt aber besser.
Erstellt am 18.02.2016 um 20:06 Uhr von Globus
Ich habe deine Rechtsauffasung nicht verneint, finde es aber irritierend, dass du eine so alte ASR aufweist...
Erstellt am 18.02.2016 um 20:57 Uhr von Hoppel
Beitrag 55920 "manche Mitarbeiter bereiten sich während der Pause in der Mikrowelle z.T. Gerichte zu, die doch mit erheblichen Geruchsbelästigungen verbunden sind. Da gab es jetzt auch schon etliche Beschwerden einiger Kollegen."
@ lurchi, ich würde ja mal Archie kontaktieren ... da lässt sich doch ganz bestimmt was arrangieren! ;-)))
@ Jakarta
Deine Argumentation ist schlichtwegundeinfach nur schrecklich!!! Und der allergrößte Hit ist, dass Du hier den großen Mr. Superschlau gibst und dann auf eine ArbStättV verweist, die es seit 12.08.2004 nicht mehr gibt ... die aktuelle ArbStättV hat übrigens nur 9 Paragraphen ...
Die aktuelle ArbStättV inkl. Anhang verwendet übrigens KEIN EINZIGES MAL den Begriff "Arbeitnehmer", die Rede ist ausschließlich von Beschäftigten!
Entsprechend bezieht sich auch die ASR A4.2 ausschließlich auf Beschäftigte, das Wort "Arbeitnehmer" kommt auch hier NICHT vor!
Und weil ltd. Angestellte selbstverständlich nicht beschäftigt sind, greift die ArbStättV für diesen Personenkreis natürlich nicht ... kleiner Scherz!
Erstellt am 18.02.2016 um 21:05 Uhr von Globus
Die ASR richtig lesen macht sinn... kann man aber wohl nicht verlangen... schade...
Erstellt am 19.02.2016 um 10:39 Uhr von celestro
Sorry Jakarta ... aufgrund der Nichtgeltung einer ASR für "leitende Angestellte" zu folgern, man dürfte diese aus dem Pausenruam entfernen ist einfach nur *triple Facepalm*.
Und damit meine ich explizit den Zeitpunkt, als es selbige Vorschrift in der Form noch gab.
Und auch den § 11 Abs. 3 des JArbSchG kannst Du knicken ... ja, eine Erholung darf nicht beeinträchtigt werden. Wer aber glaubt, das alleine eine Anwesenheit eines "leitenden" diese Erholung zerstört ... *Kopf -> Tisch*
Erstellt am 19.02.2016 um 10:53 Uhr von Pjöööng
Ich finde Jakartas Ansatz mal wieder äußerst originell!
Erstellt am 19.02.2016 um 11:19 Uhr von celestro
Ich frage mich nur ... wo muß man seine BR-Schulung machen, um auf so verquere Gedankengänge gebracht zu werden ?
Erstellt am 19.02.2016 um 11:28 Uhr von Pjöööng
Das ist ja kein singuläres Problem welches nur Betriebsratsmitglieder betrifft. Ähnlich schwer nachvollziehbare Gedankengänge findet man auch anderswo im Netz, z.B. hier:
http://www.chemtrail.de/