Wir haben bereits seit längerem ein Problem, welches dazu führt, dass immer weniger MA den Pausenraum nutzen und freiwillig auf die hochgradig staubbelastete (und zur Pause völlig ungeeignete) Fertigungshalle ausweichen. Während der Pause sitzt ein bestimmter MA im Raum, der bereits für diverse Kündigungen gesorgt hat und der auch üneraus unbeliebt ist - er ist auch leitender Angestellter und Gesellschafter der Firma. Meine Frage geht dahin, ob es möglich ist, den Pausenraum nur für AN im Sinne des BetrVG zugänglich zu machen. Wir haben es bereits mehrfach mit dem Appell an die Vernunft des besagten MA versucht, aber ich vermute er macht sich einen Spaß daraus und erfreut sich daran, dass wir nichts gegen ihn im Pausenraum tun können. Gibt es eine Richtline oder Verordnung auf die wir uns als BR beziehen können, nach der es dem AN möglich sein muß in Ruhe und unbelauscht seine Pause zu genießen? Ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen. Mittlerweile sitzt nicht einmal mehr 10% der Belegschaft im Pausenraum.