Erstellt am 22.11.2007 um 14:17 Uhr von Immie
@brkvb
§24 BetrVG
...deine Mitgliedschaft erlischt durch den Verlust der Wählbarkeit...
Erstellt am 22.11.2007 um 14:41 Uhr von Saluk
Bist du dir wirklich sicher, dass du leitender Angestellter wirst? Also praktisch selbst jemanden einstellen kannst?
Prüfe nochmals genau, ob die Kriterien wirklich erfüllt sind. Kannst ja auch mal bei der Gewerkschaft nachfragen.
Grüße,
Saluk
Erstellt am 22.11.2007 um 14:47 Uhr von peanuts
"Ich bin Mitglied im Betriebsrat (Schriftführer) und werde leitender Angestellter."
Die "Umgruppierung/Versetzung" vom Arbeiter zum Angestellten ist völlig irrelevant!
Bist Du Dir sicher, dass Du künftig unter die Personengruppe § 5 Abs. 2 /3 /4 BetrVG fallen wirst?
Erstellt am 22.11.2007 um 16:36 Uhr von peanuts
Die Überschrift wurde nachträglich geändert... durch wen auch immer!
Erstellt am 22.11.2007 um 16:49 Uhr von waschbär
peanuts,
stimmt sie könnte ja auch nur "weiter leitender Angestellter" werden/sein und dann dürfte sie ja weiter Schriftleiter im BR sein .-))
Die Überschriften werden vom Admin(a) und den WAF Heinzelmännchen umgebastelt, damit sie mit der AGP ähh AGB analog sind :-()