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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Von Arbeiter zum leitenden Angestellten - weiter im BR mitarbeiten?

B
brkvb
Jan 2018 bearbeitet

Ich bin Mitglied im Betriebsrat (Schriftführer) und werde leitender Angestellter. Kann ich noch weiter im BR mitarbeiten, oder muß ich den Betriebsrat verlassen?

3.85005

Community-Antworten (5)

I
Immie

22.11.2007 um 15:17 Uhr

@brkvb §24 BetrVG ...deine Mitgliedschaft erlischt durch den Verlust der Wählbarkeit...

S
Saluk

22.11.2007 um 15:41 Uhr

Bist du dir wirklich sicher, dass du leitender Angestellter wirst? Also praktisch selbst jemanden einstellen kannst? Prüfe nochmals genau, ob die Kriterien wirklich erfüllt sind. Kannst ja auch mal bei der Gewerkschaft nachfragen.

Grüße, Saluk

P
Peanuts

22.11.2007 um 15:47 Uhr

"Ich bin Mitglied im Betriebsrat (Schriftführer) und werde leitender Angestellter."

Die "Umgruppierung/Versetzung" vom Arbeiter zum Angestellten ist völlig irrelevant!

Bist Du Dir sicher, dass Du künftig unter die Personengruppe § 5 Abs. 2 /3 /4 BetrVG fallen wirst?

P
Peanuts

22.11.2007 um 17:36 Uhr

Die Überschrift wurde nachträglich geändert... durch wen auch immer!

W
Waschbär

22.11.2007 um 17:49 Uhr

peanuts, stimmt sie könnte ja auch nur "weiter leitender Angestellter" werden/sein und dann dürfte sie ja weiter Schriftleiter im BR sein .-))

Die Überschriften werden vom Admin(a) und den WAF Heinzelmännchen umgebastelt, damit sie mit der AGP ähh AGB analog sind :-()

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