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Ist BR-Mitglied leitender Angestellter?

L
Leonick
Jan 2018 bearbeitet

Ich habe folgendes Problem: In unserem Betriebsrat hat ein Mitglied die Funktion eines Teamleiters. D.H. er ist der Vorgesetzte von ca. 18 Mitarbeitern. Offiziell hat er keine Personalentscheidungsrechte (Einstellungen und Kündigungen unterschreiben die Geschäftsführer),er führt aber Personalgespräche mit den Mitarbeitern. Er hat keine Prokura, erhält aber eine erhöhte Bezahlung für Personalverantwortung. Grundsätzlich bekommt er seine Weisungen von der Geschäftsleitung. Auch in der vorigen Wahlperiode war er schon als Betriebsrat tätig (hat bei der letzten Wahl sogar die meisten Stimmen erhalten). Jetzt hat mich, als BR-Vorsitzender; ein Mitarbeiter gebeten zu prüfen, ob das BR-Mitglied nicht leitender Angestellter ist und ob das Mitglied deshalb nicht widerrechtlich BR-Mitglied ist. Wie ist die Rechtslage, was ist zu tun?

Könnten deshalb Betriebsratsbeschlüsse angefochten werden?

4.37904

Community-Antworten (4)

E
Erwin

09.04.2009 um 15:39 Uhr

@Leonick

So wie Du es beschreibst ist er kein leitender Ang. sondern eben nur ein AN mit Führungsaufgaben, also auch sowohl aktiv wie passiv wahlberechtigt. Hat hier möglicher weise ein AN ein Problem mit diesem?

Ihr habt offenbar Persönlichkeitswahl, weil du schreibst "er bekam die meisten Stimmen", doch aus diesem Ergebnis ergibt sich eignetlich auch, dass er wohl von der Mehrheit der AN (Wähler) als BR geschätzt wird. Also sollte man mal hinterfragen, wieso hat hier einer ein Problem? Kann es an diesem AN liegen?

T
Tulpe

09.04.2009 um 15:50 Uhr

Seid doch froh, somit könnt Ihr einen Nutzen ziehen was Personalgespräche betrifft. Wen er Euch keine Probleme macht und MIT Euch arbeitet ist doch alles Super. Hat Euer BRV ein Problem??

Tulpe

L
Leonick

09.04.2009 um 16:00 Uhr

Manche Mitarbeiter haben Bedenken. Sie sind nicht sicher, ob er die Interessen der Mitarbeiter verfolgt oder eher im Sinne der Geschäftsführung handelt.

PN
PT Netty

09.04.2009 um 16:11 Uhr

@ leonick

Du sagst es selber

  • keine Prokura
  • keine Befugnis zur einstellung und Kündigung
  • keine Personalentscheidungsrechte Schau mal ins BetrVG §5 (3), da steht genau was einen Leitenden ausmacht. Erfüllt er diese Kriterien nicht, ist er auch kein LA.

Und was die Bedenken betrifft er arbeite im BR für die GL ... du als BRV und deine BRKollegen, ihr seid doch auch noch da .... oder? Und wenn er der GL zuarbeiten würde, müsste euch das doch auffallen. Weiß die GL BR-Internas?

Schöne Ostern und weniger Kopfzerbrechen Gruß PT Netty

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