Erstellt am 25.05.2007 um 13:00 Uhr von paula
Es kommt nicht darauf an wie jemand geführt wird. Auch die guten Kontakte zur GL sind kein Grund jemanden als Leitenden Angestellten einzuordnen.
Die Kriterien kannst du dem § 5 BetrVG entnehmen. Hast Du das entsprechend schon einmal geprüft?
Erstellt am 25.05.2007 um 13:17 Uhr von Mona-Lisa
@astor,
ich will dir ja nicht zu nahe treten, aber stört dich das Gehalt, oder dass er leitender Angestellter sein könnte....
Erstellt am 25.05.2007 um 13:28 Uhr von Frank B.
Nicht verwechseln! AT ist nicht gleich leitender Angestellter!!!
Erstellt am 25.05.2007 um 22:54 Uhr von hans
Machen kannst nix, die Leitetenden nach §5 BetrVG legt der Wahlvorstand fest. Also bis 2011 warten...
Erstellt am 25.05.2007 um 23:05 Uhr von pirat
Gehalt als Leitender ist noch keiner.
Ich merke mir immer -darf er/sie --einstellen oder entlassen--
meistens wird dann mit nein geantwortet.