Erstellt am 23.03.2010 um 15:15 Uhr von rolfo
wenn er nur die Stellung als ltd. Angestellter verliert sonst aber alles beim alten bleibt sehe ich hier auch keine MB.
Sollte sich aber der Aufgabenbereich ändern ist es eine mitbestimmungspflichtige Angelegenheit und zumindest könnt ihr die jetzt ordnungsgemässe Eingruppierung überprüfen.
Erstellt am 23.03.2010 um 15:48 Uhr von Hannelore
Ich sehe hier schon ein Beteiligungsrecht welches über diese blose Info hinausgeht. Denn als leitender Ang. hat man ja weitergehende Befugnisse, welche diesem AN nun genommen wurden. Somt fiktive Versetzung. Sollte der AG nicht einlenken eonfach als BR Beschluss fassen und es rechtlich klären lassen, dieses auch unter dem möglichen Risiko, dass ein Gericht oder Einigungstelle dem AG recht gibt.
Also mit dem Ag reden und darauf hinweisen, dass es dann eben eine rechtliche Klärung geben müsste, er hätte hier die Kosten zu tragen. Vielleicht handelt er ja dann anders.
Erstellt am 23.03.2010 um 16:15 Uhr von ridgeback
brler,
ihr müßt prüfen, ob durch den Entzug von den bisher wahrgenommenen Aufgaben, der Aufgabenbereich sich erheblich ändert. Dann wäre es eine mitbestimmungspflichtige Versetzung.
Wenn dem LA nur ein Teil der von ihm wahrgenommenen Aufgaben entzogen wird, kommt es darauf an, ob sich hierdurch sein Arbeitsbereich schon wesentlich ändert.
Erstellt am 24.03.2010 um 14:35 Uhr von brler
Vielen Dank für die verschiedenen Hinweise. Da sich die Firma gerade in Auflösung befindet (daher die Änderung des Kompetenzbereichs des Mitarbeiters) ist gerichtliche Klärung wohl keine Option (bis zum Ergebnis gibt's uns mit ziemlicher Sicherheit nicht mehr). Wahrscheinlich ist es am besten mal mit dem Betroffenen zu reden.