kein leitender Angestellter mehr - Informationsrecht des BR?
So "nebenbei" hat die Geschäftsleitung gegenüber dem Betriebsrat (in einer Email) erwähnt, dass ein bestimmter Mitarbeiter ab sofort nicht mehr als "leitender Angestellter" betrachtet wird. Der Betriebsrat hält dies für eine mitbestimmungspflichtige Maßnahme gemäß §99 und möchte von der Personalabteilung entsprechende Informationen (Stellenbeschreibung, Berichtsweg, Eingruppierung). Die Personalabteilung sagt, es handele sich nicht um eine Versetzung oder Einstellung und es sei daher keine Beteiligung des BRs erforderlich. Wie seht Ihr das?
Community-Antworten (4)
23.03.2010 um 16:15 Uhr
wenn er nur die Stellung als ltd. Angestellter verliert sonst aber alles beim alten bleibt sehe ich hier auch keine MB. Sollte sich aber der Aufgabenbereich ändern ist es eine mitbestimmungspflichtige Angelegenheit und zumindest könnt ihr die jetzt ordnungsgemässe Eingruppierung überprüfen.
23.03.2010 um 16:48 Uhr
Ich sehe hier schon ein Beteiligungsrecht welches über diese blose Info hinausgeht. Denn als leitender Ang. hat man ja weitergehende Befugnisse, welche diesem AN nun genommen wurden. Somt fiktive Versetzung. Sollte der AG nicht einlenken eonfach als BR Beschluss fassen und es rechtlich klären lassen, dieses auch unter dem möglichen Risiko, dass ein Gericht oder Einigungstelle dem AG recht gibt.
Also mit dem Ag reden und darauf hinweisen, dass es dann eben eine rechtliche Klärung geben müsste, er hätte hier die Kosten zu tragen. Vielleicht handelt er ja dann anders.
23.03.2010 um 17:15 Uhr
brler, ihr müßt prüfen, ob durch den Entzug von den bisher wahrgenommenen Aufgaben, der Aufgabenbereich sich erheblich ändert. Dann wäre es eine mitbestimmungspflichtige Versetzung. Wenn dem LA nur ein Teil der von ihm wahrgenommenen Aufgaben entzogen wird, kommt es darauf an, ob sich hierdurch sein Arbeitsbereich schon wesentlich ändert.
24.03.2010 um 15:35 Uhr
Vielen Dank für die verschiedenen Hinweise. Da sich die Firma gerade in Auflösung befindet (daher die Änderung des Kompetenzbereichs des Mitarbeiters) ist gerichtliche Klärung wohl keine Option (bis zum Ergebnis gibt's uns mit ziemlicher Sicherheit nicht mehr). Wahrscheinlich ist es am besten mal mit dem Betroffenen zu reden.
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