Erstellt am 16.02.2016 um 18:23 Uhr von Pickel
im Unrecht gibt es keine Gleichheit. Wenn die Versetzung grundsätzlich gerechtfertigt ist(?), wird die nicht weniger richtig, wenn A Glück hat.
Erstellt am 16.02.2016 um 22:25 Uhr von gironimo
Die Frage ist nur, warum hat der BR der Versetzung zugestimmt? Ihr hättet ja wegen "sonstiger Nachteile" widersprechen können.
Die Frage ist nun - hat sich der Kollege im Sinne des § 85 BetrVG beim BR beschwert? Wenn der BR dann beschließt, dass die Beschwerde berechtigt ist, muss sich der AG dann ja wohl mit Euch auseinander setzen. Und kommt dann eine Einigung über die Berechtigung der Beschwerde nicht zu Stande .......
Erstellt am 17.02.2016 um 07:35 Uhr von Hartmut
Hat denn irgend jemand schriftlich vorliegen, dass B versetzt wurde WEGEN dieser E-Mail Geschichte? Falls nicht, ist für mich gironimos Idee zwar formal korrekt und auch durchführbar, aber nicht zielführend.
Erstellt am 17.02.2016 um 08:22 Uhr von Tulpe
Meine erste Frage? Wer hat die E-Mails Kontrolliert? Nächste, wie kam es zur Bekanntgabe? und dann DATENSCHUTZ. Wo wann haben Sie die E-Mails geschrieben und ist (falls während der Arbeitszeit) ist die Private Nutzung erlaubt?
Ist die Versetzung mit etwas Begründet?
Gruß
Erstellt am 17.02.2016 um 08:37 Uhr von Monishia
Die E-Mails hat die Kollegin ( über die geschrieben wurde) rekonstruieren lassen, durch die EDV..da haben wir beim Chef schon gesprochen, das es nicht geht..interessiert ihn leider nicht. Die Mails hat der schief den beiden vorgelegt. Die private Nutzung von Mails ist nicht erlaubt..die Versetzung ist nicht begründet..
Erstellt am 17.02.2016 um 11:13 Uhr von stehipp
Wenn die Versetzung nicht begründet ist, habt ihr dem wohl nicht zugestimmt.
Sollte der AG trotzdem sein Direktionsrecht ausüben und den Mitarbeiter versetzen muss "B" erstmal auf die neue Stelle.
Dann sollte sich "B" ernsthaft überlegen, idealerweise mit Euch zusammen, was für alternativen er eigentlich hat, welche Konsequenzen diese nach sich ziehen und ob er bereit ist, diese zu tragen.
Will ich wirklich gegen meinen Arbeitgeber vorgehen? Wie dann der weitere Verbleib im Unternehmen ist, könnt nur ihr abschätzen.
Ich will darauf hinaus, ist der Mitarbeiter gewillt, sein Recht durchzukämpfen und die Konsequenzen zu tragen?
Erstellt am 17.02.2016 um 11:34 Uhr von Pjöööng
Das "Person B, findet das ganze jetzt unfair, da Person A ja genau das selbe getan hat" ist natürlich kein hilfreiches Argument. Der Arbeitgeber kann nicht gezwungen werden, A genau so zu "bestrafen" und damit wäre B auch wenig geholfen.
Man muss sich also rein auf B konzentrieren, was mit A ist ist in diesem Falle völlig wurscht.
B ist versetzt worden? Ist der BR dazu angehört worden? Wenn die Zustimmung des BR nicht vorliegt, dann ist der Arbeitgeber aufzufordern, die personelle Einzelmaßnahme rückgängig zu machen und der BR sollte diesen Anspruch auch ggf. gerichtlich durchsetzen.
Ich denke da sind wir dann auch schon beim eigentlichen Problem: Euer Arbeitgeber schnüffelt in E-Mails, Arbeitnehmer werden "strafversetzt", die Mitbestimmungsrechte werden mißachtet, kurzum, Euer Arbeitgeber kann nach Belieben schalten udn walten ohne dass ihm jemand Einhalt gebietet. Der Betriebsrat wäre hier derenige der das ändern kann, wenn er denn will...
Wollt Ihr?
Oder hättet Ihr nur genre dass ...
Erstellt am 17.02.2016 um 11:56 Uhr von Monishia
Es wurde nur unser BRV von dem Chef gefragt und dieser hat der ganze Sache zugestimmt..ich werde mich mit euren hilfreichen Infos nochmal mit allen hinsetzen und dies präsentieren.
Danke für eure Hilfe.