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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Versetzung

E
enibas
Jan 2018 bearbeitet

Wir sind ein Pflegeheim mit 3 Häuser. Nun soll eine Kollegin in ein anderes Haus umgesetzt werden, den genauen Grund wissen wir nicht. Es wird gemunkelt das in dem einen Haus die Altersstruktur zu hoch ist und dieses wollen sie entgegen wirken. Der Arbeitsvertrag sagt nicht aus in welchem Haus sie eingestellt ist. Die Kollegin arbeitet schon 12 Jahre in der gleichen Abteilung. Können wir als BR was machen??

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Community-Antworten (1)

W
wölfchen

22.02.2011 um 14:51 Uhr

. . . im Jahre 2000 geisterte eine Meldung durch alle Pflege- und Seniorenheime: das BAG hat mit Beschluß vom 29.2.2000 - 1 ABR 5/99 entschieden, dass eine Versetzung in Senioreneinrichtungen mitbestimmungspflichtig ist. Allerdings heißt "mitbestimmungspflichtig" am Ende nicht, dass man ohne triftige Begründung ablehnen kann, aber manchmal reicht es als Spaßbremse für den Arbeitgeber schon aus, wenn er dem BR detailliert darlegen muss, warum die Versetzung sein muss, warum gerade diese Kollegin usw. Schau einfach mal rein . . .

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