Erstellt am 22.02.2011 um 13:51 Uhr von wölfchen
. . . im Jahre 2000 geisterte eine Meldung durch alle Pflege- und Seniorenheime: das BAG hat mit Beschluß vom 29.2.2000 - 1 ABR 5/99 entschieden, dass eine Versetzung in Senioreneinrichtungen mitbestimmungspflichtig ist. Allerdings heißt "mitbestimmungspflichtig" am Ende nicht, dass man ohne triftige Begründung ablehnen kann, aber manchmal reicht es als Spaßbremse für den Arbeitgeber schon aus, wenn er dem BR detailliert darlegen muss, warum die Versetzung sein muss, warum gerade diese Kollegin usw. Schau einfach mal rein . . .