Wegen dünner Personaldecke in der Telefonzentrale hat unser Chef Kolleginnen aus dem Lager gefragt ob sie nicht Lust haben auszuhelfen. Die Arbeitsverträge lauten auf Lagertätigkeit! Sie sollen nun mal 2 Tage zuschauen, die EDV Programme lernen usw.... 1. Handelt es sich hierbei schon um eine Versetzung, da ja die Tätigkeit "mit einer erheblichen Veränderung der Umstände verbunden ist, unter denen die Arbeit zu leisten ist." Der Chef meint nun, es ist noch keine Versetzung, da die Kollegen erst mal schnuppern sollen und danach entscheiden ob ihnen der Job Spaß macht. 2. Die Kollegen sind leider nur Lückenbüßer, da sie in der Telefonzentrale nur stundenweise bzw. tageweise eingesetzt werden. Kann nun der Chef behaupten auch hier liegt keine Versetzung vor, da er das Direktionsrecht in Anspruch nimmt?