Erstellt am 05.02.2016 um 10:54 Uhr von Pjöööng
Das Problem mit den Überstunden kann ich noch nicht ganz nachvollziehen. Ich möchte es mal an einem Beispiel festmachen. Ein AN arbeitet in Woche 1 an 4 Tagen je 9 Stunden, in Woche 2 an 6 Tagen je 6 Stunden.
Will er in Woche 1 frei nehmen, so muss er für jeden Tag frei 9 Überstunden abbauen, in Wooche 2 hingegen nur 6 Stunden. "Gefühlt" kommt ihm damit ein Tag in Woche 1 "teurer" als in Woche 2. In Realität bekommt er aber für jede Überstunde die abgebaut wird eine Stunde Freistellung. Das sieht man dann, wenn man jetzt rechnet, wie veile Stunden er abbauen muss, wenn er die ganze Woche frei haben will. Dies sind in beiden Fällen 36 Stunden.
Oder um es andersherum aufzudröseln: Will der AN nur an Tagen Überstunden abbauen an denen wenig zu arbeiten ist, dann muss er in den verbeliebenden Tagen mehr arbeiten.
Erstellt am 05.02.2016 um 12:11 Uhr von IInonameII
...es geht in dem Fall eher darum, dass der AN lange braucht um überhaupt Überstunden anzusammeln und sie dann nicht so gerne auf einen Schlag wieder los werden möchte. Er möchte ungern für einen Tag frei gleich 9 Stunden berechnet bekommen, dass er die restlichen Stunden arbeitet ist klar.
Erstellt am 05.02.2016 um 12:38 Uhr von nicoline
Es ist aber exakt so, wie Pjöööng es schreibt, auch, wenn es dem AN nicht so sehr in den Kram passt.
Das wäre nur zu ändern, wenn es das geben würde:
Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung
*Der AN möchte aber mitreden, wieviele Überstunden er für einen ganzen Tag frei verwenden wird.*
Gewerbeordnung
§ 106 Weisungsrecht des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung (dazu gehört auch das Abbummeln von Überstunden) nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind. Dies gilt auch hinsichtlich der Ordnung und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb. Bei der Ausübung des Ermessens hat der Arbeitgeber auch auf Behinderungen des Arbeitnehmers Rücksicht zu nehmen.
Ich gehe davon aus, dass es einen BR gibt. Der hat doch bei den Dienstplänen eines der größten Mitbestimmungsrechte, bis hin zur Verteilung der Schichten für einzelne AN. Auf diesem Wege könntet ihr etwas erreichen.
Erstellt am 05.02.2016 um 12:42 Uhr von Tulpe
Euer Problem fängt schon mit dem Dienstplan an, er muss 4 Wochen früher aushängen. Ü-Stunden sind auch nur mit einverständnis zu nehmen. Urlaub wird genauso genommen wie im Dienstplan steht also auch 9 Std.
Du solltest dich mal über Schichtplanfibel.de Informieren.
Gruß
Erstellt am 05.02.2016 um 13:37 Uhr von Pjöööng
Tulpe,
nicht ganz widerspruchsfrei was Du da schreibst. In der Regel wird Urlaub mit mehr als vier Wochen Vorlauf beantragt, also zu einer Zeit zu der noch nichts im Dienstplan steht. Nach der Urlaubsbeantragung sollte es sich eigentlich von selber verstehen, dass keine Eintragung in den Dienstplan erfolgt.
Ich denke das Thema mit den Überstunden hängt mit der Anzahl der (gefühlten) zusätzlichen "Urlaubstage" zusammen. Bei einer 36 Stunden-Woche entsprechen 36 Stunden die mit 7,2 Stunden gerechnet werden eben 5 Tagen zusätzlich frei, bei 9 Stunden hingegen nur noch 4 Tagen. Der AN hat gefühlt einen Tag mehr Urlaub, auch wenn er die Stunden für diesen Tag zusätzlich hereinarbeiten muss. Jeden Tag drei Minuten länger arbeiten stört weniger als einen Tag weniger freibekommen.
Letztendlich sollte man das aber regeln und dafür die Durchschnittszeit ansetzen.
Erstellt am 05.02.2016 um 13:56 Uhr von nicoline
Tulpe,
*er muss 4 Wochen früher aushängen.*
Steht in welchem Gesetz?
Pjöööng,
*Letztendlich sollte man das aber regeln und dafür die Durchschnittszeit ansetzen.*
Das ist auch nicht immer eine gerechte Lösung, erleben wir immer wieder!
Erstellt am 05.02.2016 um 14:00 Uhr von gironimo
>Es gibt keinen (...) Betriebsvereinbarung dazu. <
Die solltet Ihr schnellstens in Angriff nehmen und die Spielregeln möglichst klar und unmissverständlich formulieren.
Wie läuft es denn jetzt? Stimmt Ihr jedesmal der Mehrarbeit zu, wenn jemand 9 Stunden arbeiten soll? Und regelt Ihr dann auch den Zeitausgleich dafür?
Erstellt am 05.02.2016 um 14:04 Uhr von Pjöööng
Auch ein gerechtes System produziert nicht immer Lösungen bei denen jeder Einzelfall als gerecht empfunden wird.
Jedem mit einer 36 Stunden / 5 Tage Woche 7,2 Stunden abzuziehen ist definitiv gerecht!
Wenn ein AN nun an einem Tag überstundenfrei nehmen will, an dem er nur mit vier Stunden im Dienstplan steht, mag dieses Ergebnis als ungerecht empfunden werden, dies ändert aber nichts daran, dass das System gerecht ist.
Erstellt am 05.02.2016 um 14:13 Uhr von nicoline
Ja Pjöööng, du hast ganz bestimmt recht!