Guten Morgen,
gibt es im Gesetz etwas dazu, wie genau man Überstunden und Urlaub mit der Arbeitszeit verrechnet?
Folgende Diskussion stellt sich:
es gibt keinen festen Dinstplan (wird von Woche zu Woche, je nach Bedarf neu erstellt)
Jetzt werden Überstunden, die kurzfristig genommen werden immer je nach Tag abgezogen z.B. Mittwoch sind im Dienstplan 9 Std. vorgesehen - AN nimmt sich an diesem Tag Überstunden und bekommt 9 Std. abgezogen.
Wenn der AN sich aber an diesem Tag Urlaub nimmt bekommt er nur 7,8 Std. abgezogen (39Std./Woche:5 Arbetstage/Woche)
Wenn der AN längerfristig voraus plant und Überstunden erst in 2 Wochen haben möchte, wird der Plan so geschrieben, dass der AN an diesem Tag dann auch möglichst viele Std. hat, die er abbauen kann. Der AN möchte aber mitreden, wieviele Überstunden er für einen ganzen Tag frei verwenden wird.
Es gibt keinen Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung dazu.