Mitbestimmung zu freiwilligen Überstunden?
Meine Firma geht dazu über, Überstunden als freiwillig zu deklarieren.Beispiel: Wer kommt am Samstag freiwillig, wir haben viel Arbeit? Arbeitsvertraglich haben wir die 40- Stunden Woche. Ich habe als BR die Meinung, auch diese Überstunden müssen wir genehmigen oder auch nicht.Wir können uns nicht auf den Tatbestand berufen, dass die Kollegen ja freiwillig gehen und wir außen vor sind. Im BR herrscht darüber Uneinigkeit und es kommt immer wieder zu Diskussionen, ob wir uns da raushalten sollen und die Kollegen selber entscheiden lassen.
Community-Antworten (4)
13.05.2016 um 16:22 Uhr
Hi,
in BetrVG §87, Abs. 1 Nr.3 steht doch ergänzend drin, dass Ihr neben der eigentlichen Verteilung der Arbeitzeit und der Definition von beginn und Ende auch über die kurzfristige Veränderung im Sinne von Verkürzung und Verlängerung mitzubestimmen habt.
Auf die Freiwilligkeit des einzelnen Arbeitnehmers kommt es nicht an. Selbst wenn alle AN "Hurra" schreien, müssen Überstunden beantragt werden. Sobald der AG die Verlängerung der (Wochen-)Arbeitszeit anordnet oder wissentlich duldet, muss er diese durch euch vorher genehmigen lassen.
Dies sollte auch zu keiner Diskussion in eigenen Reihen führen. Anhörungspflichtig sind diese immer. Ob Ihr zustimmt oder ablehnt, dies könnt Ihr dann ja an der tatsächlichen Freiwilligkeit der AN ausrichten.
13.05.2016 um 16:51 Uhr
Tach auch, in Ergänzung zu Nivek :
Für Euer (erzwingbares) Mitbestimmungsrecht ist es unerheblich, ob der Arbeitgeber Überstunden ANORDNET; DULDET ODER (FREIWILLIG) ENTGEGENNIMMT. Ihr könnt Euere Zustimmung auch davon abhängig machen, für die be- trooffenen Kollegen etwas zusätzliches herrauszuholen.Denn Überstunden sind zwangsläufig mit Verlust an Freizeit verbunden, wobei eine 40Stunden Woche ja auch schon eine Menge ist.
13.05.2016 um 17:01 Uhr
LAG Hamm, Beschluss vom 09.01.2009, Az. 10 TaBV 99/08
13.05.2016 um 17:20 Uhr
Im BR herrscht darüber Uneinigkeit und es kommt immer wieder zu Diskussionen, ob wir uns da raushalten sollen und die Kollegen selber entscheiden lassen. <
Kollektivrecht geht vor Individualrecht.
Erst wenn der BR zugestimmt hat, dass Mehrarbeit zu einem bestimmten Zeitpunkt überhaupt stattfinden kann, kann der AG entweder Freiwillige suchen oder im Rahmen der Möglichkeiten die Mehrarbeit anordnen .
Dies sollte jedem Betriebsrat klar sein. Ansonsten sollten Deine Kollegen wieder einmal eine Schulung ins Auge fassen. Der BR hat eine Schutzfunktion und soll die Interessen der AN vertreten. Und gerade beim Thema "Freiwillig" wissen wir doch alle, dass da bei weitem nicht alles freiwillig ist, was so aussehen soll.
Verwandte Themen
Überstunden
ÄlterLiebe Kollegen In unserer Firma werden seit ca 18 Monaten nur noch ein gewisser Teil der Überstunden mit Zuschlägen vergütet ,der Rest auf ein Zeitkonto gutgeschrieben und zwar 1:1 ohne jegliche Zusc
Angeordnete Überstunden - Gibt es eine gesetzliche Regelung, die besagt in welchen Zeiträumen Überstunden angeordnet werden können?
ÄlterHallo, vielleicht kann mir hier jemand genaueres zum Thema Überstunden sagen. In unserem Betrieb sind mal wieder Überstunden angeordnet worden. Diesen wurden zwar durch uns (BR Gremium ) zugestimmt
Samstagsarbeit - sind die Freiwilligen versichert, wenn der BR Samstagsarbeit ablehnt?
ÄlterHallo zusammen Wir haben noch ein Problem, wer kann uns dringend ein § nennen, wir BR haben beschlossen ein Antrag:“ Sammatagarbeit“ abzulehnen. Die vorgesezten suchen jetzt Freiwilligen
Koppelung eines Arbeitsverhältnisses mit der Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr
ÄlterHallo, kann mir jemand weiter helfen? Ein Mitarbeiter soll einen unbefristeten Arbeitsvertrag bekommen mit der Klausel das Er in der Freiwilligen Feuerwehr sein muß so lange sein Arbeitverhältnis b
Anrechnung Leistungszulage auf freiwillige Zulage
ÄlterKann mit jemand bei folgendem Sachverhalt weiterhelfen? Die Firma ist nach IG Metall Bayern Tarif organisiert. Es wurde aber noch nicht auf ERA umgestellt. Bei einem Mitarbeiter wurde vor Jahren das