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Mitbestimmung zu freiwilligen Überstunden?

E
eplay
Nov 2016 bearbeitet

Meine Firma geht dazu über, Überstunden als freiwillig zu deklarieren.Beispiel: Wer kommt am Samstag freiwillig, wir haben viel Arbeit? Arbeitsvertraglich haben wir die 40- Stunden Woche. Ich habe als BR die Meinung, auch diese Überstunden müssen wir genehmigen oder auch nicht.Wir können uns nicht auf den Tatbestand berufen, dass die Kollegen ja freiwillig gehen und wir außen vor sind. Im BR herrscht darüber Uneinigkeit und es kommt immer wieder zu Diskussionen, ob wir uns da raushalten sollen und die Kollegen selber entscheiden lassen.

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Community-Antworten (4)

N
Nivek

13.05.2016 um 16:22 Uhr

Hi,

in BetrVG §87, Abs. 1 Nr.3 steht doch ergänzend drin, dass Ihr neben der eigentlichen Verteilung der Arbeitzeit und der Definition von beginn und Ende auch über die kurzfristige Veränderung im Sinne von Verkürzung und Verlängerung mitzubestimmen habt.

Auf die Freiwilligkeit des einzelnen Arbeitnehmers kommt es nicht an. Selbst wenn alle AN "Hurra" schreien, müssen Überstunden beantragt werden. Sobald der AG die Verlängerung der (Wochen-)Arbeitszeit anordnet oder wissentlich duldet, muss er diese durch euch vorher genehmigen lassen.

Dies sollte auch zu keiner Diskussion in eigenen Reihen führen. Anhörungspflichtig sind diese immer. Ob Ihr zustimmt oder ablehnt, dies könnt Ihr dann ja an der tatsächlichen Freiwilligkeit der AN ausrichten.

C
Challenger

13.05.2016 um 16:51 Uhr

Tach auch, in Ergänzung zu Nivek :

Für Euer (erzwingbares) Mitbestimmungsrecht ist es unerheblich, ob der Arbeitgeber Überstunden ANORDNET; DULDET ODER (FREIWILLIG) ENTGEGENNIMMT. Ihr könnt Euere Zustimmung auch davon abhängig machen, für die be- trooffenen Kollegen etwas zusätzliches herrauszuholen.Denn Überstunden sind zwangsläufig mit Verlust an Freizeit verbunden, wobei eine 40Stunden Woche ja auch schon eine Menge ist.

P
petermännchen

13.05.2016 um 17:01 Uhr

LAG Hamm, Beschluss vom 09.01.2009, Az. 10 TaBV 99/08

G
gironimo

13.05.2016 um 17:20 Uhr

Im BR herrscht darüber Uneinigkeit und es kommt immer wieder zu Diskussionen, ob wir uns da raushalten sollen und die Kollegen selber entscheiden lassen. <

Kollektivrecht geht vor Individualrecht.

Erst wenn der BR zugestimmt hat, dass Mehrarbeit zu einem bestimmten Zeitpunkt überhaupt stattfinden kann, kann der AG entweder Freiwillige suchen oder im Rahmen der Möglichkeiten die Mehrarbeit anordnen .

Dies sollte jedem Betriebsrat klar sein. Ansonsten sollten Deine Kollegen wieder einmal eine Schulung ins Auge fassen. Der BR hat eine Schutzfunktion und soll die Interessen der AN vertreten. Und gerade beim Thema "Freiwillig" wissen wir doch alle, dass da bei weitem nicht alles freiwillig ist, was so aussehen soll.

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