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Überstunden , Mitbestimmung

G
Gerti
Mrz 2018 bearbeitet

Hallo zusammen ! Es ist doch richtig, dass JEDE Überstunde durch den BR zu genehmigen ist, oder ? Unser GF wollte mir heut erzählen, dass individuell angewiesene ÜS NICHT der Mitbestimmung unterliegen. Nur kollektive... Ich bin der Auffassung, das hier §87 Absatz 1 Satz 2 und 3 zur Geltung kommt. Seh ich das richtig ? VG Gerti

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Community-Antworten (1)

C
celestro

19.03.2018 um 17:30 Uhr

https://www.betriebsrat.com/lexikon/mehrarbeit-ueberstunden

"Die Anordnung von Mehrarbeit oder Überstunden unterliegt in vollem Umfang der Mitbestimmung des Betriebsrats gem. § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG. Dies gilt auch für Überstunden im Einzelfall sobald ein kollektiver Bezug erkennbar ist."

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