Nicht angeordnete und auch nicht genehmigte Überstunden - im Außendienst?
Hallo, ich habe mal wieder eine Frage. Bei uns im BR kommt es hier zu Meinungsverschiedenheiten und mich würde interessieren, was nun wirklich richtig ist. Folgende Situation: Kollegen arbeiten als Techniker im Außendienst. Was ist wenn dort Überstungen gemacht werden, weil eine Anlage bei einem wichtigen Kunden (Krankenhaus o.ä.) nicht arbeitet und der Koll. nicht rechtzeitig wird, oder er gerade in der Gegend ist und noch einen Kunden mehr besucht. Diese Überstunden nicht natürlich nicht angeordnet und auch nicht vom BR genehmigt. Was ist, wenn diesen Kollegen etwas passiert? Sei es vor Ort, oder auf der Heimfahrt? Die GL weiß von diesen Stunden, da die Zeiten bei den Spesenabrechnungen auftauchen. Wird der Vorgesetzte oder die GL mit zur Verantwortung gezogen, weil dies geduldet wurde, oder auch der Vorgesetzte und vielleicht auch der BR? Oder ist das Ganze dann Privatsache?
Community-Antworten (5)
22.02.2007 um 12:47 Uhr
Hallo Ramses II, mit " Verantwortung gezogen" meine ich, wer haftet bei einem verursachten Schaden, oder bei einem Verkehrsunfall mit dem PKW? Das Arbeitzeitgesetz erlaubt ja nur 8 Std. oder max. 10 Std.
22.02.2007 um 13:20 Uhr
^Hallo Hetti...ich glaube ich weiss was Du meinst. Es gab mal irgendwo einen Fall, dass die BG Rentenzahlung für die Witwe ablehnte, weil der Unfall wegen Übermüdung stattfand und der MA die Arbeitszeit "grob fahrlässig und erheblich" überschritten hat.
Leider hbe ich kein AZ oder ähnliches...vielleicht ist eina anderer besser beim suchen
22.02.2007 um 14:20 Uhr
Hi, Betriebsratten, genau das meine ich. Da liegt nämlich der Hund begraben. Solange nichts passiert ist alles okay. Wehe aber wenn doch, dann kann man u.U. alt aussehen. Wenn jemand das AZ hätte, wäre mir sehr geholfen. Aber leider habe ich nichts gefunden.
22.02.2007 um 14:40 Uhr
Einfach mal "Arbeitszeitgesetz" googeln oder unter www.gesetze im internet.de nachsehen.
22.02.2007 um 18:12 Uhr
Nicht vergessen: verunfallt der MA nach der gesetzlichen Höchstgrenze von 10 h und ist dies nicht v o r h e r von seinem Vorgesetzten genehmigt, wird dieser und zwar persönlich (also der Vorgesetzte) haftbar gemacht - das beinhaltet hohe Geldstrafen genauso wie Regresse von Versicherungen !
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