W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Nicht angeordnete und auch nicht genehmigte Überstunden - im Außendienst?

H
Hetti
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich habe mal wieder eine Frage. Bei uns im BR kommt es hier zu Meinungsverschiedenheiten und mich würde interessieren, was nun wirklich richtig ist. Folgende Situation: Kollegen arbeiten als Techniker im Außendienst. Was ist wenn dort Überstungen gemacht werden, weil eine Anlage bei einem wichtigen Kunden (Krankenhaus o.ä.) nicht arbeitet und der Koll. nicht rechtzeitig wird, oder er gerade in der Gegend ist und noch einen Kunden mehr besucht. Diese Überstunden nicht natürlich nicht angeordnet und auch nicht vom BR genehmigt. Was ist, wenn diesen Kollegen etwas passiert? Sei es vor Ort, oder auf der Heimfahrt? Die GL weiß von diesen Stunden, da die Zeiten bei den Spesenabrechnungen auftauchen. Wird der Vorgesetzte oder die GL mit zur Verantwortung gezogen, weil dies geduldet wurde, oder auch der Vorgesetzte und vielleicht auch der BR? Oder ist das Ganze dann Privatsache?

5.86805

Community-Antworten (5)

H
Hetti

22.02.2007 um 12:47 Uhr

Hallo Ramses II, mit " Verantwortung gezogen" meine ich, wer haftet bei einem verursachten Schaden, oder bei einem Verkehrsunfall mit dem PKW? Das Arbeitzeitgesetz erlaubt ja nur 8 Std. oder max. 10 Std.

B
betriebsratten

22.02.2007 um 13:20 Uhr

^Hallo Hetti...ich glaube ich weiss was Du meinst. Es gab mal irgendwo einen Fall, dass die BG Rentenzahlung für die Witwe ablehnte, weil der Unfall wegen Übermüdung stattfand und der MA die Arbeitszeit "grob fahrlässig und erheblich" überschritten hat.

Leider hbe ich kein AZ oder ähnliches...vielleicht ist eina anderer besser beim suchen

H
Hetti

22.02.2007 um 14:20 Uhr

Hi, Betriebsratten, genau das meine ich. Da liegt nämlich der Hund begraben. Solange nichts passiert ist alles okay. Wehe aber wenn doch, dann kann man u.U. alt aussehen. Wenn jemand das AZ hätte, wäre mir sehr geholfen. Aber leider habe ich nichts gefunden.

J
Jube

22.02.2007 um 14:40 Uhr

Einfach mal "Arbeitszeitgesetz" googeln oder unter www.gesetze im internet.de nachsehen.

G
gbi

22.02.2007 um 18:12 Uhr

Nicht vergessen: verunfallt der MA nach der gesetzlichen Höchstgrenze von 10 h und ist dies nicht v o r h e r von seinem Vorgesetzten genehmigt, wird dieser und zwar persönlich (also der Vorgesetzte) haftbar gemacht - das beinhaltet hohe Geldstrafen genauso wie Regresse von Versicherungen !

Ihre Antwort