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Überstunden im Ausland (z.B. Dienstreise)- müssen die vom BR genehmigt werden?

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Luos
Jan 2018 bearbeitet

Müssen Überstunden, die im Ausland (z.B. während einer mehrtägigen Dienstreise) geleistet werden, vom BR genehmigt werden??

Ich meine "nein", da die anfallenden Überstunden in keiner Weise planbar sind, und von daher auch nicht vorher beantragbar sind.

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Community-Antworten (6)

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otto

08.12.2005 um 01:25 Uhr

Guten Abend Luos! Das Problem möglicher - auch von einem rechtstreuen Arbeitgeber - nicht planbarer Überstunden sehe ich auch. Das entbindet den BR aber nicht von der Pflicht, sich eine Lösung für diese Frage zu überlegen. Wenn die Problematik häufiger im Betrieb auftritt, könnte man doch z.B. an eine Betriebsvereinbarung denken, wie das - nach Beendigung der Dienstreise - mit den nicht planbaren Überstunden ausgeglichen wird. Gruß otto

RI
Ramses II

08.12.2005 um 01:42 Uhr

Wieso sind diese Überstunden "in keiner Weise planbar" und können von daher auch nicht vorher beantragt werden.

Alleine schon dass die Frage gestellt wird zeigt doch dass diese vorhersehbar sind.

Ich verstehe auch nicht, warum der BR in der Pflicht sein soll, "sich eine Lösung für diese Frage zu überlegen".

Betriebsräte die das Rollenspiel nicht verinnerlicht haben werden sich ewig vor den Karren des Arbeitgebers spannen lassen!

L
Luos

08.12.2005 um 09:39 Uhr

Es geht nicht darum, dass die geleisteten Überstunden nicht bezahlt werden (das ist KEIN Thema), sondern darum, was ich als MA mache, wenn ich im Ausland bin und (unerwartet und ungeplant) Überstunden leiste, die (noch) nicht vom BR genehmigt wurden. Ist der BR für im Ausland geleistete Überstunden überhaupt zuständig????

RI
Ramses II

09.12.2005 um 00:48 Uhr

Luos,

selbstverständlich ist der BR auch für im Ausland geleistete Mehrarbeit zuständig (wenn der AN der örtlichen Mitbestimmung unterliegt).

Alleine die Tatsache dass Du hier diese Frage stellst zeigt doch dass die Mehrarbeit eben nicht unplanbar ist! Also kann sie auch beim BR beantragt werden.

L
Luos

09.12.2005 um 10:29 Uhr

Ramses II,

vielen Dank für Deine engagierte Rückmeldungen. Ich habe jedoch den Eindruck, dass wir aneinander vorbei reden. Von daher noch ein paar Details:

Wenn ich von "Überstunden im Ausland" rede, meine ich Überstunden, die beim Endkunden gemacht werden. Wir sind ein Dienstleistungsunternehmen im IT Bereich und müssen von daher beim Endkunden (in einer vetraglich festgelgten Zeit) Hardware und Software installieren und abnehmen lassen. Der Endkunde selbst hat keine Arbeitszeitregelung wie wir, sondern arbeitet auch schon mal mehr als 10h pro Tag (um unser gemeinsames Ziel zu erreichen). Da kann es auch schon mal vorkommen, dass wir auch eine/mehrere Nacht/Nächte durcharbeiten (und das alles zusammen IST NICHT PLANBAR). Überstunden im "nachhinein" zu bentragen und zu genehmigen empfinde ich als Unsinn.

Bis vor kurzem waren wir eine Gruppe in einem Großunternehmen, für die der örtliche Betriebsrat zuständig war (und der hat sich um Überstunden "im Ausland" nicht gekümmert). Seit ca.. 2 Monaten sind wir ausgegliedert worden, stellen einen eigenen BR (ich bin einer davon), von daher stellt sich nun die obige Frage. Wir versuchen eine ideologiefreie und pragmatische Lösung zu finden, sind uns aber nicht ganz einig wie wir das erreichen können. Ich denke, dass ähnliche Unternehmen, ähnliche Erfahrung machen, und möchte von daher einfach wissen, wie "andere" damit umgehen.

Gruß

Luos

RI
Ramses II

10.12.2005 um 01:00 Uhr

Luos, auch ich habe das Gefühl dass wir aneinander vorbei reden.

Du schilderst mir sehr detailliert wann und warum diese Mehrarbeit anfällt.

Warum ist diese Mehrarbéit dann nicht planbar?

Du hast doch vermutlich (oder auch hoffentlich) auch immer eine finanzielle Reserve für "nicht planbare" Ausgaben auf dem Konto?

So lange Ihr ignoriert dass diese Mehrarbeiten vorhersehbar sind werdet Ihr auch keine "ideologiefreie" und pragmatische Lösung finden.

Ach ja: Von IT Unternehmen habe ich nicht die mindeste Vorstellung!

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