Erstellt am 27.11.2012 um 14:15 Uhr von Betriebsrätin
Hallo,
Welche Mitbestimmung hat der Betriebsrat bei Mehrarbeit?
http://netkey40.igmetall.de/homepages/virtueller-gewerkschaftssekretaer/3betrieblicheundpersnlichearbeitszeit/32berstunden/3213welchemitbestimmunghatderbetriebsratbeimehrarbeit.html
und
Mitbestimmung bei Mehrarbeit
http://en.msbh.de/system/files/65/original/Mitbestimmung_bei_Mehrarbeit.pdf?1251808897
und
http://www.br-wiki.de/Mitbestimmung_des_Betriebsrats_nach_%C2%A7_87_Abs._1_Nr._1_bis_12_BetrVG
Ihr solltet sofort zur Schulung!!
Weiter dem AG mitteilen, dass er ab sofort die Mitbestimmung zu beachten hat, nicht nur bei Mehrarbeit.
Das KEINE Mehrarbeit angeordnet werden darf, aber auch nicht geduldet (also freiwillig) werden darf ohne das der BR dieser vorher zugestimmt hat.
Sollte der AG dieses missachten, solltet/ müsst ihr einen Beschluss fassen und einen Anwalt beauftragen eure (BR) Rechte wahrzunehmen.
Der AG muss auch die Zustimmung des BR einholen wenn AN lt. ArbV eine bestimmte Anzahl von Überstunden/ Mehrarbeit bereits mit dem "normalen" Gehalt abgeolten bekommen haben.
Also auch dann müssen diese AN Mehrarbeit nur leisten wenn der BR dieser zugestimmt hat.
Erstellt am 27.11.2012 um 14:17 Uhr von arkalus
Hallo Stefano,
als wir letztes Jahr unseren Betriebsrat gegründet haben, haben wir mit einem Anwalt für einen Tag eine grobe Grundlagenschulung gemacht und hierzu die Betriebsleitung und Personalleitung unseres Standortes eingeladen.
Das Gemeinsame kennenlernen der groben Aufgaben/Pflichten war ein einstieg, der unsere Arbeit erleichtert hat (reibereien gab/gibt es dennoch).
Aber die Akzeptanz: Es gibt einen Betriebsrat der Rechte und auch Pflichten hat wurde dadurch verbessert.
Ansonsten:
Gut in das Thema einlesen, und §87 Betriebsverfassungsesetz anschauen.
Wenn ihr euch vorbereitet fühlt, dann das freundliche und offene Gespräch mit dem Arbeitgeber zu dem Thema suchen.
Sollte das dann nicht gehen, werdet ihr nicht umhin kommen ihm schriftlich zu drohen und wenn das nicht hilft euch einen Anwalt nehmen (beschlussfassung hierzu beachten) und schlimmstenfalles klagen.
Viel erfolg!
Erstellt am 27.11.2012 um 15:19 Uhr von gironimo
Ich kann auch nur unbedingt unterstreichen, dass Ihr umgehend Seminare braucht.
Das die Mitbestimmung bei Mehrarbeit über § 87 BetrVG gegeben ist, dürfte klar sein. Details finden sich schon in ganz normalen Kommentaren zum BetrVG (z.B. der Fitting oder Däubler). Der sollte in jedem BR-Büro vorhanden sein.
Da bei einem neuen BR der AG nicht unbedingt selbst darauf kommt, dass er in Zukunft den BR beteiligen muss, liegt auf der Hand. Darum braucht Ihr eigentlich zunächst einmal nur (aber auch nur einmal) dem AG mitteilen, dass Ihr Eure Mitbestimmung in dieser Frage wahrnehmen wollt.
Zweckmäßiger weise solltet Ihr Euch mit dem AG dann auch über das Pocedere unterhalten. Beteiligt Euch der AG dann nicht, steht Euch der Rechtsweg offen, Eure Mitbestimmung durchzusetzen. Aber natürlich hoffe ich auch, dass Ihr es ohne Juristen hinbekommt.
Erstellt am 28.11.2012 um 00:22 Uhr von Valdi
Stefano, ein Tipp von einem altem Hasen. Immer woechentlich euch die Ueberstunden Namentlich vorlegen lassen und genehmigen oder nicht. Logo das diese Mehrarbeit Freiwillig von den MA geleistet wird, mit entsprechenden Zulagen! Diese Mitbestimmung ist eine der staerksten Waffen, die ein BR hat. Auf die Einhaltung der Arbeitszeitgesetze usw. haben die Manager zu achten, ihr kontroliert dies dann. Also Niemals einen Persilschein fuer Wochen usw. Ist zwar viel Arbeit als BR, doch nur so koennen wie die MA schuetzen.