Erstellt am 05.02.2016 um 08:40 Uhr von Zappelmann
Warum kündigen, wenn ihr euch alle einig seid?
Eine Ergänzung zur BV vom Soundsovielten, Betreff Nr Xabc ... blabla ...
Unterschriften.
Erstellt am 05.02.2016 um 09:21 Uhr von Pjöööng
Kündigungsfristen sind ja nur dann maßgeblich wenn gekündigt wird, also EINE Seite alleine entscheidet, den Vertrag zu beenden. Wenn sich beide Seiten einig sind, dann kann man auch sofrt ändern, beenden oder was weiß ich.
Probleme können sich eigentlich allenfalls dann ergeben, wenn Arbeitnehmern Rechte eingeräumt wurden und damit ein Vertrauensschutz entstanden ist, was hier nicht der Fall sein dürfte.
Je nach Art und Größe des Fehlers fasst man die BV neu, ergänzt sie oder macht eine Protokollnotiz.
Erstellt am 07.12.2022 um 09:12 Uhr von Bamberger
Uns geht es hauptsächlich um den variablen Anteil, der in der BV festgeschrieben ist. Falls die BV aufgrund der Änderung ungültig sein sollte, würden wir die Variable gerne neu verhandeln, um einfach mehr Fixum für die Verkäufer rauszuholen. Denn unsere Branche ist leider auf dem absteigenden Ast, sprich die vom Betrieb ausgegebenen Umsatzziele sind in den letzten Jahren nicht erreicht worden und werden mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit auch 2023 nicht erreicht. Wie gesagt, wir möchten hier wieder auf dem Fahrersitz sitzen und bessere Konditionen aushandeln, falls durch die BV-Änderung die BV ungültig sein sollte.
Erstellt am 07.12.2022 um 09:36 Uhr von celestro
Eine BV wird durch eine Änderung mMn niemals ungültig. Die Änderung könnte unwirksam sein, wenn diese "falsch" durchgeführt wurde.