Änderung der Räumlichkeit für die BV
Hallo allerseits, es steht eine BV bei mir im Unternehmen an und wir müssen aus Platzgründen eventuell kurzfristig die Räumlichkeit ändern. In der BV geht es um die Wahl des Wahlvorstands für die BR-Wahl. Spricht irgendwas dagegen, den Ort kurzfristig zu verlegen, sofern am eigentlichen Raum kommuniziert/ausgehängt wird, wo der neue Ort ist (im selben Gebäude, fußläufig in weniger als 1 Minute zu erreichen)? Könnte der AG die Wahlen anfechten mit so einer Begründung wie "die BV fand gar nicht statt wie in der Einladung definiert"? Das wäre vielleicht sehr kleinlich, aber ich möchte gerne auf alles vorbereitet sein.
Danke und liebe Grüße!
Community-Antworten (1)
28.02.2022 um 15:12 Uhr
Das ist durchaus möglich.
Ihr solltet diese Raumänderung überall wo die Einladung zur Betriebsversammlung aushängt deutlich veröffentlichen und am Tag der Betriebsversammlung auch beim ursprünglich geplanten Raum einen deutlichen Hinweis auf die Raumänderung anbringen. Zusätzlich würde ich dort jemanden postieren, der für eine gewisse Zeit die Fehlgeleiteten "an die Hand" nimmt. Wenn Ihr dann noch die verlegte Versammlung mit einem gewissen Zeitpuffer beginnt, dann solltet Ihr auf der sicheren Seite sein.
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