Hallo ihr Wissenden,
in unserem Betrieb gibt es BV Erschwerniszulage (1999). Diese wurde vom AG 2015 gekündigt und ist seit dem in der Nachwirkung. Geltungsbereich für zwei Berufsgruppen (A & B). Nun möchte der AG die Erschwerniszulage auf Grund von Fachkräftemangel bei Berufsgruppe B befristet bis 31.12.2019 um Betrag X erhöhen. Dazu möchte er eine Änderung der alten BV abschließen. Das würde aber aus meiner Sicht bedeuten, dass die alte BV ihre Nachwirkung verliert. Nun ist Berufsgruppe A nicht so vom Fachkräftemangel betroffen, so dass wir Bedenken haben die Alte Zulage perspektivisch für diese MA wieder zu bekommen. Habt ihr hilfreiche Statements? Vielen dank