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Darf der AG zuerst mit den AN reden, oder muss er sich erst an den BR wenden

K
Kugel
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, meine Frage: Wie klar handhabt ihr die Frage, dass ein AG bei klar zustimmungspflichtigen Fragen sich zuerst mit dem BR zusammen setzen soll und danach erst mit den AN?

Unser Chef hat eine kleine Abteilung zusammengetrommelt und denen die Aufgabe gegeben, ein Kozept für eine regelmäßige Wochenend-Betreuung von Betreuten aus einer Einrichtung auszuarbeiten. Bisher blieben die Betreuten am Wochenende ohne Betreuung. Seit über 10 Jahren arbeiten die Kollegen nur von von Mo-Fr. Wir wurden durch die Kollegen von dem Anliegen des Chefs informiert. Daraufhin haben wir, obwohl wir noch gar nicht gefragt wurden, den Beschluss gefasst dieser Wochenendarbeit die Zustimmung zu verweigern, weil wir dafür keinen triftigen Grund genannt bekommen haben. Wir haben den Chef auch informiert, dass er nicht weiter mit den Kollegen über die Einführung von wöchentlicher Wochenendarbeit diskutieren darf. Das müsse er mit uns diskutieren. Trotzdem plant er in 2 Wochen ein erneutes Treffen, bei dem die Kollegen ihre Vorstellungen präsentieren sollen. Die Kollegen wollen aber natürlich weiterhin gar nicht am Wochenende arbeiten, würden aber vom Chef wohl als erneut unwillig bezeichnet werden. Deswegen wollen wir das Treffen gerne verhindern. Ist das aus Eurer Sicht übertrieben ?

1.085015

Community-Antworten (15)

M
Moreno

27.01.2016 um 22:33 Uhr

Ne ihr könnt doch nicht verbieten das der Chef ein Konzept für Wochenendarbeit ausgearbeitet haben will! Solange dies von Montag bis Freitag gemacht wird. Erst wenn er Wochenenarbeit anordnen will kommt der BR ins Spiel.

G
ganther

28.01.2016 um 00:48 Uhr

BR sollte nicht versuchen Chef zu spielen

H
Hartmut

28.01.2016 um 08:27 Uhr

Kugel, es klingt mir ein wenig danach, dass ihr noch keine Schulung hattet, und deshalb gerne mal ein wenig 'über das Ziel hinaus schießt'. Beispiel: Die Pflicht des AG, sich mit euch zu beraten, bedeutet nicht, dass ihr OHNE zu wissen worum es überhaupt geht erst mal alles ablehnen sollt. Das schafft auch kein Vertrauen unter den AN.

C
celestro

28.01.2016 um 10:23 Uhr

Da ist ein Chef, der so nett ist, erst einmal die Mitarbeiter zu fragen, wie sie sich sowas vorstellen würden und statt sich zu freuen werden "Beschlüsse ins Blaue" gefaßt. Wunderbar ... NICHT !

G
gironimo

28.01.2016 um 10:42 Uhr

Ich kann Euer Anliegen verstehen. Das Konzept des Arbeitgebers ist klar. Er weiß, dass er u.U. beim BR auf taube Ohren stößt. Darum geht er zunächst zu den Arbeitnehmern - um dann dem BR sagen zu können: "Was liegt ihr hier quer - die AN haben da mehr Verständnis und sind bereit nach einem Plan zu arbeiten, den sie selbst entwickelt haben."

Und klar - die Position des BR bei den Gesprächen ist dann schon wackliger.

Ich finde es also o.k. dass Ihr dem Konzept trotzdem die Zustimmung verweigert.

Vergesst dabei nicht, den Kollegen klar zu sagen, warum ihr es tut.

G
gironimo

28.01.2016 um 10:45 Uhr

Ergänzung: Ihr braucht das Treffen nicht verhindern. Ihr braucht nur NEIN sagen - und macht vielleicht mal eine Abteilungsversammlung.

M
Moreno

28.01.2016 um 10:47 Uhr

@Gironimo auf welche Gesetzesgrundlage möchtest Du dem AG denn verbieten so ein Konzept zu erstellen?

Ist doch gut wenn ich als AN da selbst mit im Boot bin. Mein Konzept würde dann lauten, dass die Vollzeitkräfte von neu einzustellenden Teilzeitkräften am Freitag abgelöst werden ;-)

C
celestro

28.01.2016 um 11:41 Uhr

@ Gironimo

Wenn die AN bereit wären, unter einem selbst erarbeiteten Konzept, die Sache zu erledigen, würdest Du als BR genau weswegen "trotzdem Nein sagen" ?

A
AlterMann

28.01.2016 um 12:10 Uhr

"Seit über 10 Jahren arbeiten die Kollegen immer nur von Mo - Fr" Der Satz: "das haben wir immer schon so gemacht" sind oft die letzten Worte einer sterbenden Organisation. Ich würde mich jedenfalls nie Veränderungen entgegen stemmen, bloß weil es Veränderungen sind.

K
Kugel

28.01.2016 um 20:20 Uhr

Hallo Zusammen, vielen Dank für die Antworten. Kurze Ergänzung. alterMann "Ich würde mich jedenfalls nie Veränderungen entgegen stemmen, bloß weil es Veränderungen sind." Der Chef kann uns keinen Grund nennen, wieso am Wochenende gearbeitet werden soll. Da steckt keine innovative Idee oder Notwendigkeit dahinter Er will das einfach, weil er als Chef das Recht dazu hat dies anzuweisen. Dieser Veränderung stemmen wir uns also mit Grund entgegen."

celestro "Wenn die AN bereit wären, unter einem selbst erarbeiteten Konzept, die Sache zu erledigen, würdest Du als BR genau weswegen "trotzdem Nein sagen" ? Wie ich schon geschrieben habe, sind die Kollegen nicht dazu bereit, aber als AN müssen sie es natürlich tun, wenn der Chef sie anweist. Der AG bestimmt ja auch Beginn und Ende der Arbeitszeit nach "billigem Ermessen".Sie haben als betroffenen Arbeiternehmer ja gar kein Recht "nein" zu sagen. In ihrem Arbeitsvertrag steht nichts von einer Arbeitszeit nur von Mo-Fr. drin. Ein Konzept das unter diesen Bedingungen gezwungernermaßen zu Stande kommt, würden wir in der Tat zumindest sehr genau betrachten....

M
Moreno

28.01.2016 um 20:41 Uhr

Äh Kugel ich dachte ihr seid ein Betriebsrat? Dann seid Ihr doch in der Mitbestimmung bei den Arbeitszeiten aber ich glaub hier fehlen wirklich Schulungen kann dies sein?

A
AlterMann

29.01.2016 um 01:21 Uhr

Na, wenn der Chef nur mal einfach so seine Leute am Wochenende arbeiten lassen will, dann seid Ihr doch wirklich sehr komfortabel in der Mitbestimmung. Ohne nachvollziehbare Gründe dürfte der AG es auch bei der Einigungsstelle sehr schwer haben.

Ich bleibe allerdings trotzdem misstrauisch: Der AG wird sicher Gründe haben, und er scheint außerdem Gründe zu haben, Euch seine Gründe nicht zu nennen. Das könnte noch spannend werden...

G
Globus

29.01.2016 um 16:52 Uhr

Wenn der BR von dieser Maßnahme weiss, würde ich als BR dagegen eine Einstweilige Verfügung bewirken, wegen Mißachtung des Mitbestimmungsrechtes des BR...

G
ganther

30.01.2016 um 02:25 Uhr

Glaubst du du bekommst in dieser Phase die einstweilige?

G
Globus

30.01.2016 um 06:13 Uhr

"Wie ich schon geschrieben habe, sind die Kollegen nicht dazu bereit, aber als AN müssen sie es natürlich tun, wenn der Chef sie anweist. Der AG bestimmt ja auch Beginn und Ende der Arbeitszeit nach "billigem Ermessen".Sie haben als betroffenen Arbeiternehmer ja gar kein Recht "nein" zu sagen. In ihrem Arbeitsvertrag steht nichts von einer Arbeitszeit nur von Mo-Fr. drin."

oh ja...

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